ERP-Gründerkredit - Universell

Allgemein

Der ERP-Gründerkredit – Universell dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland von Existenzgründern und jungen Unternehmen sowie Freiberuflern, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind. Antragsberechtigt sind:
  • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
  • Freiberufler
  • Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung mit Risikoübernahme, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend finanzielle Schwierigkeiten erlitten haben und zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten waren
  • Unternehmen unabhängig vom Unternehmensalter ohne Risikoübernahme
  • tätige Beteiligung an Unternehmen
  • Nebenerwerb

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich über ihre Hausbank, bevor Sie investieren. Eine detaillierte Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de.

Fördergegenstand

  • Investitionen, wie z. B. Anlagen & Maschinen, Grundstücke & Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
  • Betriebsmittel, wie z. B. Personalkosten, Mieten etc.
  • Erstausstattung Material- und Warenlager

Förderumfang

  • mit Risikoübernahme: bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit max. 2 Tilungsfreijahren
  • ohne Risikoprüfung: bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
  • Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw.  Betriebsmittel
  • Risikoübernahme für kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter,  max. 50 Mio. Jahresusmatz) bis 90 % bzw. 80 % für große Unternehmen
Hinweis: Grundsätzlich ist eine Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln möglich. Ausgeschlossen sind der KfW-Schnellkredit und andere haftungsfreigestellte KfW-/ERP-Programme. Weitere detaillierte Informationen zu den Konditionen hat die KfW auf ihrer Homepage www.kfw.de veröffentlicht.

Fördervoraussetzungen

Für Darlehen mit Risikoübernahme gilt, dass der Antragsteller i. d. R. seit 3 Jahren selbstständig tätig sein muss bzw. das antragstellende Unternehmen i. d. R. seit 3 Jahren besteht, mind. aber über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt.

Förderausschlüsse

  • Baumaßnahmen für “Betreutes Wohnen”
  • Treuhandkonstruktionen
  • sog. In-Sich-Geschäfte
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen
  • Gewinn- und Dividendenausschüttungen
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
Aufzählung nicht abschließend.