ERP Förderkredit KMU
Allgemein:
Mit dem ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge werden folgende Maßnahmen gefördert:
Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
Alle weiteren Informationen können bei der KfW nachgelesen werden.
Förderfähig sind folgende Kosten:
Investitionen
Betriebsmittel
Warenlager
Übernahme und Beteiligung
Betriebsmittel
Warenlager
Übernahme und Beteiligung
Folgende Laufzeiten sind möglich:
15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Kredithöhe:
Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragstellerin oder Antragsteller.
Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen.
Es gibt keinen Mindestbetrag.
Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen.
Es gibt keinen Mindestbetrag.
So funktioniert es:
- Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. - Ihr Finanzierungspartner stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
- Ihr Finanzierungspartner stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW. Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank prüft die KfW, ob Sie förderfähig sind und schickt anschließend eine Zusage an Ihren Finanzierungspartner.
- Zusage erhalten und Vorhaben starten. Sobald Ihr Finanzierungspartner eine Zusage für Ihre Förderung erhalten hat, können Sie den Kreditvertrag abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.