ERP Förderkredit KMU

Allgemein:

Mit dem ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge werden folgende Maßnahmen gefördert:
Gründung einer frei­beruflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäfts­tätigkeit.
Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
Alle weiteren Informationen können bei der KfW nachgelesen werden.

Förderfähig sind folgende Kosten:

Investitionen
Betriebsmittel
Warenlager
Übernahme und Beteiligung

Folgende Laufzeiten sind möglich:

15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Kredithöhe:

Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kredit­betrag je Antrag­stellerin oder Antragsteller.
Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 % der förderfähigen Kosten ausmachen.
Es gibt keinen Mindest­betrag.

So funktioniert es:

  1. Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen
    Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förder­kredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  2. Ihr Finanzierungspartner stellt einen Antrag zur Garantie­übernahme bei der zuständigen Bürgschafts­bank.
  3. Ihr Finanzierungspartner stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW. Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschafts­bank prüft die KfW, ob Sie förderfähig sind und schickt anschließend eine Zusage an Ihren Finanzierungs­partner.
  4. Zusage erhalten und Vorhaben starten. Sobald Ihr Finanzierungs­partner eine Zusage für Ihre Förderung erhalten hat, können Sie den Kredit­vertrag abschließen. Die Kredit­summe können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.