Erasmus - Das europäische Austauschprogramm für Unternehmer

Der Aufenthalt bei einem erfahrenen Unternehmer ermöglicht den Erfahrungsaustausch und hilft dem neuen Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten zur Leitung eines Kleinunternehmens. Der Gastunternehmer profitiert von einer neuen Perspektive auf sein eigenes Unternehmen und hat die Möglichkeit, neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen und neue Märkte kennen zu lernen.
Auf lange Sicht bietet das Programm viele Kooperationsmöglichkeiten und vielleicht entscheiden sich die Partnerunternehmen ja auch dazu, die Zusammenarbeit fortzuführen, möglicherweise als langfristige Geschäftspartner.
Wer kann teilnehmen?
Als neue Unternehmer können Sie teilnehmen, wenn:
  • Sie ein eigenes Unternehmen gründen möchten und dazu einen realistischen Geschäftsplan vorlegen können oder
  • Sie innerhalb der letzten drei Jahre eine Unternehmensgründung vollzogen haben.
Sie können als Gastunternehmer teilnehmen, sofern:
  • Sie Ihren Wohnsitz in einem der teilnehmenden Länder haben;
  • Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) besitzen oder Sie auf Vorstandsebene eines KMU unmittelbar in die Leitung des Unternehmens eingebunden sind;
  • Sie langjährige Erfahrung in der Leitung eines Unternehmens haben;
  • Sie bereit sind, Ihre Kenntnisse und Erfahrung mit einem neuen Unternehmer zu teilen.
Es gibt keine Branchen- oder Altersbeschränkungen.
Wie können Sie teilnehmen?
Sie melden sich über das Online-Tool an und wählen eine Vermittlungsstelle aus. Für Sachsen wurde das Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH als zentraler Ansprechpartner benannt. Eine Schritt für Schritt-Anleitung sowie einen Überblick, welche zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind, finden Sie unter www.erasmus-entrepreneurs.eu. Die Vermittlungsstellen sind für die Bewertung der Qualität der potenziellen Beziehungen zuständig und legen diese Einschätzung der Europäischen Kommission zur endgültigen Genehmigung vor. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und neue Unternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Was wird gefördert?
Eine Förderung über dieses Programm ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Die Betreuung eines neuen Unternehmers durch einen Gastunternehmer wurde durch die Vermittlungsstelle organisiert und die erforderlichen Verträge wurden zwischen den Beteiligten unterzeichnet.
  • Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb einer Zeitspanne von insgesammt 12 Monaten absolviert werden und sollte eine Dauer von 1 bis 6 Monate umfassen.
  • Der Aufenthalt kann innerhalb dieser Zeitspanne in mehrere kürzere Zeitfenster unterteilt werden.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Die Förderung dient der Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten und ist je nach Aufenthaltsland unterschiedlich. Maximal erhalten neue Unternehmer 1.100 Euro pro Monat. Der Unternehmer muss jedoch ggü. der Vermittlungsstelle nachweisen, dass der gezahlte Betrag tatsächlich dafür verwendet wurde. Die zahlende Vermittlungsstelle ist ggf. berechtigt, den zu viel ausgezahlten Vorschuss zurück zu fordern.
Ihr Ansprechpartner
Bei Fragen zur Beantragung oder zum Ablauf des Programms wenden Sie sich bitte an die Vermittlungsstelle Technologie- und Gründerzentrum Bautzen GmbH.