Corona Rückmeldeverfahren

Moratorium endet mit Erleichterungen

Rund 66.000 Unternehmen in Sachsen, welche ihre Liquiditätslücke für die Corona Soforthilfe aus dem Jahr 2020 noch nicht nachgewiesen haben, wurden seit Ende letzten Jahres angeschrieben, ihre tatsächlichen Umsätze und Kosten während der ersten Lockdowns mittels eines elektronischen Formulars der SAB zurückzumelden. Wir empfehlen diese Angaben zu machen und ggf. von erleichterten Rückzahlungsmodalitäten oder sogar Niederschlagung der Forderungen zu profitieren. Wer das verweigert, wird mehrfach erinnert, dann aber der gesamte Betrag zur Rückforderung gestellt.
Update vom 11.07.2025:
Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, welche am Rückmeldeverfahren der SAB teilnehmen und den Liquiditätszuschuss nicht vollständig belegen können, profitieren ab sofort von deutlich verbesserten Rückzahlungsmodalitäten und im Einzelfall sogar von einem gänzlichen Verzicht auf die Forderung.
  • Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Das Wirtschaftsministerium hat sich in Abstimmung mit dem Bund und auf Forderung der Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachsen entschieden, die Rückzahlungszinsen deutlich zu senken und eine hohe Flexibilität bei der Rückzahlung zu gewähren, um unnötige Härten für Unternehmerinnen und Unternehmer zu vermeiden – soweit es rechtlich möglich ist. Eine nachträgliche Anrechnung von Unternehmerlohn bleibt dennoch ausgeschlossen.

Verbesserte Rückzahlung

Die Rückzahlungsmodalitäten sehen Stundungen von bis zu 42 Monaten zu einem günstigen Zins vor. Dabei sind die ersten 6 Monate zinsfrei, ohne dass es einer Antragstellung bedarf.
Wenn eine Rückzahlung innerhalb dieser Frist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, kann auf Antrag innerhalb der 6 monatigen Zahlungsfrist zwischen folgenden Fälligkeiten gewählt werden:
  • 12 Monate, Festzins 0,5%, (Beispiel: Rückforderung 9.000€ - Rückzahlungsbetrag 9.045€)
  • 24 Monate, Festzins 1 %, (Beispiel: Rückforderung 9.000€ - Rückzahlungsbetrag 9.180€)
  • 36 Monate, Festzins 1,5 %. (Beispiel: Rückforderung 9.000€ - Rückzahlungsbetrag 9.405€)
Diese verlängerten Zahlungsfristen beginnen nach Ablauf der zinsfreien Rückzahlungsfrist von sechs Monaten. Während der gewählten Zahlungsfrist können zu frei gewählten Zeitpunkten Zahlungen geleistet werden. So behalten die betroffenen Unternehmen volle Flexibilität, um ihre Liquidität auszusteuern. Der Gesamtbetrag einschließlich Zinsen muss aber bis zum Ende der Zahlungsfrist bei der SAB eingegangen sein. Der Zins wird unabhängig von (Teil-)Zahlungen einmalig auf die Gesamtforderung erhoben. Wenn die Zahlung nicht vollständig während der gewählten Zahlungsfrist eingeht, wird der Zinssatz für den gesamten Zahlungszeitraum nach der nächsten Kategorie (z.B. 1 % statt 0,5%) berechnet.

Niederschlagung der Forderung

Unter den Voraussetzungen, dass aufgrund geringer Einkünfte und Vermögenswerte eine Rückzahlung nicht möglich ist, kann die Forderungsverfolgung eingestellt werden:
  • jährliche Gesamteinkünfte unterhalb von 35.000 Euro abzgl. Steuerlast für Selbstständige
  • 23.000 Euro netto für nicht mehr selbstständige Antragsteller oder Rentner
Diese Grenzwerte orientieren sich an den Pfändungsfreigrenzen und erhöhen sich generell um 7.000 Euro/Jahr für jedes Kind mit Kindergeldbezug.
Beim Vermögen gilt zusätzlich:
  • keine freien Vermögenswerte oberhalb eines Betrages von 40.000 Euro
Für jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöht sich diese Grenze um weitere 15.000 Euro. Immobilienvermögen wird in aller Regel nicht angerechnet. Auf Antrag und nach Prüfung bleiben zusätzlich die Alterssicherung sowie das zur Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit erforderliche Investitionen außer Betracht.

Handlungsempfehlungen

Voraussetzung für die aufgeführten Zahlungserleichterungen ist die Teilnahme am Rückmeldeverfahren. Dazu sind im elektronischen Antragsportal der SAB die Zahlen der tatsächlichen Umsätze und Kosten innerhalb des selbstgewählten 3-Monatszeitraums anzugeben. Wer das verweigert, kann von den Erleichterungen nicht profitieren und der gesamte Betrag wird zur Rückforderung (mit Zins) gestellt.

Die Rückmeldung ist ausschließlich elektronisch möglich! Sollten die Zugangsdaten nicht mehr verfügbar sein, gibt es gut erläuterte Möglichkeiten der Passwortrücksetzung oder Registrierung.