BAFA-Beratungsförderung mit neuer Richtlinie fortgeführt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen ab 01.01.2023 fortgeführt.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen für KMU und freiberuflich Tätige zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm zu 80% übernommen.
Wesentliche Änderungen im neuen Förderzeitraum ab 2023 sind:
- Jedes Unternehmen kann innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 2026 bis zu 5 in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, max. jedoch 2 pro Jahr (Zeitpunkt der Antragstellung).
- Ein kostenfreies Informationsgespräch bei Ihrer IHK Chemnitz ist nur noch für Jungunternehmen im ersten Jahr nach der Gründung erforderlich, wird jedoch für alle Beratungen empfohlen.
- Beraterinnen und Berater müssen die in der Richtlinie unter 4.2 aufgeführten Eigenschaften erfüllen und beim BAFA registriert sein.
- Förderfähig ist eine max. Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro mit 20% Eigenanteil.
- Die Ausreichung der Förderung erfolgt als De-minimis Beihilfe.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Wichtiger Hinweis:
Die Beraterkosten müssen zunächst vollständig bezahlt werden und beim Abruf der Förderung gegenüber dem BAFA nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle