Erhebung Großgrundbeitrag

Von Unternehmen, die die vergleichbaren Größenkriterien wie bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) erfüllen, wird entsprechend II. 2.10 bzw. 2.11 der jährlichen Wirtschaftssatzung der IHK Chemnitz ein ertragsunabhängiger Großgrundbeitrag erhoben.
1.500 Euro entsprechend II. 2.10 der jährlichen Wirtschaftssatzung der IHK Chemnitz:
Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der nachfolgenden drei Kriterien bezogen auf den IHK-Bezirk, dessen Fläche dem Direktionsbezirk Chemnitz (Landkreise Vogtland, Zwickau, Erzgebirge, Mittelsachsen sowie Stadt Chemnitz) entspricht, erfüllt sind:
  • mehr als 100 Arbeitnehmer
  • mehr als 15,0 Mio. € Umsatz
  • mehr als 7,5 Mio. € Bilanzsumme.

6.000 Euro entsprechend II. 2.11 der jährlichen Wirtschaftssatzung der IHK Chemnitz:
Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der nachfolgenden drei Kriterien bezogen auf den IHK-Bezirk, dessen Fläche dem Direktionsbezirk Chemnitz (Landkreise Vogtland, Zwickau, Erzgebirge, Mittelsachsen sowie Stadt Chemnitz) entspricht, erfüllt sind:
  • mehr als 250 Arbeitnehmer
  • mehr als 30,0 Mio. € Umsatz
  • mehr als 15,0 Mio. € Bilanzsumme.