Die IHK Chemnitz

Die IHK Chemnitz ist die regionale Interessenvertretung der Gewerbetreibenden der Region Südwestsachsen. Die Mitarbeiter der IHK sind derzeit für über 70.000 wahlberechtigte IHK-Zugehörige zuständig.
Überregional ist die IHK auf Landesebene ein Teil der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs. Auf nationaler Ebene ist sie Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der nationalen Vertretung der IHKs in ganz Deutschland.
Die Arbeit der IHK konzentriert sich auf die folgenden drei Säulen:
  1. Wirtschaftspolitische Interessenvertretung im Kammerbezirk, auf Landes-, Bundes- und Europaebene
    durch die Arbeit ehrenamtlich tätiger Unternehmer im Rahmen von branchen-/ themenspezifischen Ausschüssen und Arbeitskreisen mit starkem regionalen Bezug, Einbringen von Forderungen in die Neugestaltung gesetzlicher Regelungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene
  2. Wahrnehmung hoheitlicher, vom Staat übertragener Aufgaben
    z. B. die Organisation praxisnaher Berufsausbildung und Verantwortung für die Abschlussprüfungen, Vereidigung von Sachverständigen, Bescheinigung von Dokumenten im Außenwirtschaftsverkehr
  3. Servicedienste für die Wirtschaft im Kammerbezirk
    Börsendienste, Rechtsinformationen, Adressvermittlung, Informationen zu Wirtschaftsstrukturdaten
Die Mitgliedschaft in der IHK ist die Pflicht jedes Unternehmers. Sie ermöglicht die effiziente, praxisnahe und kostengünstige Wahrnehmung der Aufgaben. Nach demokratischen Prinzipien organisiert, vertritt die IHK die Unternehmer durch gewählte Repräsentanten.

Demokratische Organisationsstruktur der IHK

Die der IHK zugehörigen Unternehmen wählen alle sechs Jahre aus ihrer Mitte ihr Parlament: die Vollversammlung. Vertreten durch einen ebenfalls gewählten Unternehmer als Präsidenten, bestellt sie eine Geschäftsführung, die das Tagesgeschäft der vielfältigen Kammeraufgaben realisiert.
Die Aufstellung detaillierter Forderungen, das "Auf-den-Weg-Bringen" sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen können in der Praxis nur über die ehrenamtliche Tätigkeit mit (Unternehmer-)Leben erfüllt werden. Den Beschlüssen der Vollversammlung sowie der weiteren ehrenamtlichen Gremien sind die Aktivitäten der hauptamtlichen Mitarbeiter der IHK verpflichtet.

Entstehung der IHK

Auf Druck der Bürger hat der Staat im 19. Jahrhundert einige seiner Aufgaben auf Selbstverwaltungskörperschaften übertragen. Diese regeln die Angelegenheiten ihrer Mitglieder in eigener Verantwortung. Die IHK ist eine solche selbstverwaltende Körperschaft des öffentlichen Rechts.


Unsere Mitarbeiter stehen den (auch künftigen) Unternehmern jederzeit gern beratend und unterstützend zur Seite.
Sprechen Sie uns einfach an und informieren Sie sich über unsere Leistungen!