Umfrage zur Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)

In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage bezahlte Freistellung für individuelle Fortbildung. Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung.
Nach dem Erfolg eines Volksantrags liegt aktuell ein Gesetzentwurf vor, der auch für Sachsen entsprechende Möglichkeiten schaffen soll. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht eine dreitägige Bildungszeit mit pauschaler finanzieller Unterstützung für Unternehmen bis 20 Beschäftigte vor.
Die sächsischen Industrie- und Handelskammern möchten den Gesetzgebungsgesetz eng begleiten und die Positionen ihrer Mitgliedsunternehmen fundiert vertreten. Daher bitten wir Sie um Teilnahme an der folgenden Kurzumfrage bis spätestens 25. April:

Danke für Ihre Unterstützung!