EU-Kommission startet Konsultation zu KI und Urheberrecht

Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation zu den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf das Urheberrecht eröffnet. Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kreativwirtschaft, Softwareentwickler sowie weitere Interessengruppen sind aufgerufen, ihre Praxiserfahrungen und Positionen einzubringen.

Neue Regeln für den Umgang mit KI und urheberrechtlich geschützten Inhalten

Mit dem rasanten Einsatz generativer KI-Systeme stehen Unternehmen zunehmend vor rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Die EU-Kommission prüft deshalb mögliche Anpassungen des europäischen Urheberrechtsrahmens. Ziel ist es, sowohl Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz zu fördern als auch die Interessen von Rechteinhabern angemessen zu berücksichtigen.
Im Mittelpunkt der Konsultation stehen insbesondere folgende Themen:
  • Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte beim Training und Einsatz von KI-Systemen
  • Transparenzpflichten für Anbieter generativer KI
  • Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle für die Nutzung geschützter Inhalte
  • Bekämpfung von Online-Piraterie, insbesondere bei zeitkritischen Inhalten und Live-Übertragungen
  • Rahmenbedingungen für Forschung und wissenschaftliche Publikationen im digitalen Umfeld

Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen

Die Konsultation enthält zahlreiche Fragestellungen, die für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen relevant sind. Diskutiert werden unter anderem:
  • neue Vergütungsansprüche gegenüber Anbietern generativer KI-Systeme,
  • zusätzliche Transparenzanforderungen beim Einsatz von Web-Crawlern und Trainingsdaten,
  • kollektive Lizenzierungsmodelle für urheberrechtlich geschützte Inhalte,
  • Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren zwischen Rechteinhabern und KI-Anbietern,
  • erweiterte Möglichkeiten zur Durchsetzung von Urheberrechten gegenüber Plattformen und Hosting-Anbietern.
Gerade technologieorientierte Unternehmen, Anbieter digitaler Dienstleistungen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen mit eigenen urheberrechtlich geschützten Inhalten sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Geschäftstätigkeit bewerten. Die nun diskutierten Regelungen könnten künftig Einfluss auf Innovationsprozesse, Datenzugänge, Lizenzkosten und Compliance-Anforderungen haben.

Stimmen aus der Wirtschaft gefragt

Mit der Konsultation möchte die EU-Kommission Erfahrungen aus der Praxis sammeln und die Auswirkungen möglicher Regelungen auf Unternehmen und andere Marktteilnehmer besser bewerten. Die Ergebnisse sollen in eine künftige Initiative für ein modernes und innovationsfreundliches Urheberrecht in Europa einfließen.
Die IHK-Organisation unterstützt die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft in diesem Prozess und bittet Unternehmen um Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Die Konsultation der Europäischen Kommission läuft bis zum 3. November 2026. Ihre Anregungen nimmt auch der nebenstehende Ansprechpartner gern auf.
Quelle: DIHK