Konsultation zur Ecodesign-Verordnung für Elektromotoren
Gemäß Artikel 9 der Verordnung ist die EU-Kommission verpflichtet, eine Überprüfung im Lichte des technologischen Fortschritts durchzuführen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Vorschriften weiterhin relevant, effizient und wirksam sind. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob zusätzliche Umwelt- und Energieeinsparpotenziale ausgeschöpft werden können.
Konsultationsschwerpunkte
Im Rahmen der aktuellen Sondierung zu einer Folgenabschätzung bittet die EU-Kommission um Rückmeldungen zu folgenden Aspekten:
- Markt- und Technologieentwicklung: Gibt es Entwicklungen, die bisher nicht durch die Verordnung abgedeckt sind, aber beachtet werden sollten?
- Geltungsbereich der Verordnung: Sollten zusätzliche Produkte (z. B. Permanentmagnetmotoren, Motoren mit höherer Spannung, integrierte Systeme) erfasst werden?
- Material- und Ressourceneffizienz: Welche Anforderungen könnten zur effizienteren Nutzung von Materialien beitragen, z. B. zur Rückgewinnung Seltener Erden?
- Informationsanforderungen und Digitalisierung: Welche zusätzlichen Produktinformationen, etwa im Rahmen eines digitalen Produktpasses, wären sinnvoll?
- Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere KMU: Welche Belastungen oder Chancen ergeben sich für kleine und mittlere Unternehmen? Gibt es Möglichkeiten zur Vereinfachung?
- Systemeffizienz und Produktlebensdauer: Welche Maßnahmen könnten dazu beitragen, Energieverluste im Gesamtsystem zu minimieren und die Lebensdauer der Produkte zu verlängern?
Interessierte Unternehmen und Experten sind eingeladen, ihre Kommentare und Stellungnahmen bis zum 22. September 2025 (Mitternacht, Brüsseler Zeit) über das EU-Portal nach einmaliger Registrierung einzureichen. Hier gelangen Sie zur Konsultation auf dem EU-Portal.
Die IHK Chemnitz prüft derzeit die Einreichung einer eigenen Stellungnahme. Falls Sie auch hier Ihre Anmerkungen und Hinweise einfließen lassen möchten senden Sie uns Ihre Punkte bitte bis zum 19.September 2025 an erik.steinmueller@chemnitz.ihk.de