PM 45 | 29.09.2023

Tariflohnpflicht in der Pflege

Seit 1. September 2022 besteht für ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen die Pflicht, ihre Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung tariflich zu entlohnen.
Welche Wahlmöglichkeiten dabei zur Verfügung stehen, welche Auswirkungen das jeweilige Modell mit sich gebracht hat und was Sie für die Zukunft ändern können bzw. beachten sollten, beleuchtet das Seminar “Ein Jahr Tariflohnpflicht in der Pflege – Status Quo”, am 23.10.2023, 17.00 – 19.00 Uhr, IHK Regionalkammer Zwickau, Äußere Schneeberger Str. 34, 08056 Zwickau.
Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich an Inhaber bzw. Geschäftsführer von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Interessenten sind herzlich eingeladen.

Die Teilnehmer erhalten praxistaugliche Anregungen und wertvolle Handlungsempfehlungen auf diese und weitere Fragen, um die Zukunft Ihres Unternehmens aktiv zu gestalten.
ReferentInnen und Diskussionspartner:
  • Michael Küppers, Geschäftsführer ABACUS Health Care GmbH sowie 361º Coaching & Beratung Pulheim
  • Peggy Berthold, Steuerberaterin | Fachberaterin Gesundheitswesen | Partnerin der RST Steuerberatungsgesellschaft mbH Essen / Zwickau
Die Veranstaltung ist kostenfrei, für eine kleine Stärkung gesorgt. Um Anmeldung wird gebeten.