PM 47 | 23.06.2023

Ausschluss der Zeitarbeit ist ein Wermutstropfen

Mit der am 23.06.2023 beschlossenen Neufassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes  geht klar die Zielstellung einher, Zuwanderung für Fach- und Arbeitskräfte zu erleichtern.
„Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung,”
sagt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz.
Die 2020 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Fachkräfteeiwanderung zur Zuwanderung werden im neuen Gesetz konsequent weiterentwickelt und lassen sich in drei Säulen einteilen. In der auf der bisherigen Gesetzgebung basierenden Fachkräftesäule ermöglicht ein anerkannter Berufsabschluss künftig auch die Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Bereich. Der Ermessensspielraum von Unternehmen wird dadurch größer.
In der Erfahrungssäule erleichtern es insbesondere die Einbeziehung der Berufserfahrung und die Möglichkeit der Anerkennungspartnerschaft Unternehmen, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen und ihre Kompetenzen vor Ort besser einzuschätzen. Erschwert wird die Rekrutierung auf diesem Weg dann leider wieder durch zu hohe Gehaltsschwellen, die in Ostdeutschland schwer zu erreichen sind.
In der Potenzialsäule gibt es mit der Chancenkarte künftig eine auf klaren Kriterien basierende Möglichkeit der Einreise zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungssuche. Hier wurde kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch eine zentrale Forderung der Industrie- und Handelskammern aufgenommen: Der Zugang zur Chancenkarte mittels eines im Ausland erworbenen AHK-Abschlusses.

Trotz der zahlreichen positiven Neuerungen wird sich der Erfolg des Gesetzes ganz klar an der Umsetzung messen lassen müssen.  Noch sind viele Verfahrensfragen unklar und Zuständigkeiten noch nicht abschließend geklärt.
„Wir plädieren als IHK-Organisation dafür, die Verfahren möglichst schlank und transparent zu halten. Sonst ist es weder für die mittelstandsgeprägte Wirtschaft in unserem Kammerbezirk noch für potenzielle Zuwanderer möglich, die Verfahrensanforderungen zu verstehen und ohne Probleme umzusetzen“,
hebt Martin Witschaß hervor.
Ein Schlüssel zum Erfolg des Gesetzes wird zudem die Personalausstattung in den Ausländerbehörden und in den Botschaften sein. Hier muss zügig nachgesteuert und die entsprechenden Personalkapazitäten aufgebaut werden.
Ein Wermutstropfen ist der Ausschluss der Zeitarbeit. Gerade in diesem Bereich gibt es bereits eine große Expertise, auf die man hätte aufbauen können.
 
Ansprechpartner IHK
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik