PM 13 | 06.03.2023

IHK-Umfrage zum Lieferkettengesetz

Kosten, unklare Anforderungen, Rechtsunsicherheit, bürokratischer Aufwand: Jedes dritte international aktive Unternehmen im Kammerbezirk beklagt Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Das ist das zentrale Ergebnis der regionalen Auswertung der IHK-Umfrage Going International für den Kammerbezirk Chemnitz im Februar 2023. 28 % der im Ausland aktiven Unternehmen im Kammerbezirk wurden bereits durch Auftraggeber oder Kunden zu menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken kontaktiert, bei ca. 7 % erfolgte dies durch ihre Lieferanten. Bisher wurden bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in Lieferketten zu minimieren. Dazu zählen die Einführung eines Verhaltenskodex (24 %), die Erstellung einer Risikoanalyse (20 %),  die Ausfertigung von Zertifikaten (17 %), spezielle Zusammenarbeit mit dem Zulieferern (17 %), die Schulung von Mitarbeitern (15 %) sowie die Erklärung auf Handels- und Geschäftspapieren (11 %).

Obwohl das Lieferketten- und Sorgfaltspflichtengesetz seit 1. Januar 2023 auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitende) abzielt, sind durch die Betrachtung der Lieferketten auch kleinere Unternehmen mittelbar aktuell betroffen (z. B. Automobilzulieferer). Größere Unternehmen reichen die Dokumentationspflichten an ihre Zulieferer durch.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und die Maßnahmen in einem Bericht zu dokumentieren. Diese Dokumentations- und Berichtspflichten sind mit Bürokratie und Papierwirtschaft sowie Rechtsunsicherheit verbunden.
Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:
  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Um die Unternehmen zu informieren, welche Anforderungen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt, führt die IHK am 9. März eine Informationsveranstaltung als Webinar durch.
Darüber hinaus bereitet die EU ebenfalls eine Lieferketten-Richtlinie vor, die weit über die deutschen Anforderungen hinaus gehen. Es drohen unterschiedliche Schwellenwerte. Nach EU-Richtlinienvorschlag sollen europäische Unternehmen künftig zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn ihre ausländischen Lieferanten und häufig unbekannte Vorlieferanten bestimmte Standards verletzen. Diese umfangreichen Nachweispflichten erreichen über Kaskadeneffekte auch eine sehr große Zahl kleinerer und mittlerer Betriebe als Teil der Lieferketten in Deutschland.

IHK-Ansprechpartner
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik
Tel. 0371 6900-1200