PM 62 | 13.06.2022

IHK zur Verabschiedung dringend benötigter Förderrichtlinien

Forderung nach sofortiger Inkraftsetzung und bürokratiearmer Umsetzung

Das sächsische Kabinett hat mit einem halben Jahr Verzögerung sowohl die einzelbetriebliche Zuschussförderung (RiGA) im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur als auch die kommunale GRW-Infra zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wie bspw. die Erschließung von Gewerbeflächen, beschlossen.
Nachdem zum 31.12.21 die alte Richtlinie ausgelaufen war, haben die Unternehmen lange auf die neuen Förderkonditionen warten müssen – manche bis zu einem Jahr. Anträge konnten ohne gültige Richtlinie nicht bewilligt und somit wichtige Gelder für Investitionen nicht freigegeben werden. Das wirkt umso dramatischer, weil sich zwischenzeitlich sowohl Lieferzeiten als auch Investitionskosten deutlich erhöht haben. Hinzu kommt weiterhin statt Entbürokratisierung ein Aufwuchs an neuen Konditionalitäten, um sowohl soziale als auch ökologische Belange zu berücksichtigen.
Für manche Unternehmen dürfte sich das Warten dennoch gelohnt haben, da insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Landkreisen Vogtland, Erzgebirge und Mittelsachsen sogar mit höheren Zuschüssen rechnen können als noch 2021. Allerdings wirft der EU Green-Deal seine Schatten voraus: So muss nunmehr für eine Förderung ein sogenannter einfacher ökologischer Nachhaltigkeitsnachweis bzw. für die Höchstförderung ein erweiterter ökologischer Nachhaltigkeitsnachweis erbracht werden.
Was das ist, erklärt Lutz Müller-Kröhnert, Fördermittelexperte der IHK Chemnitz, vereinfacht so:
„Die geförderte Investition muss einen Beitrag zur Energie- und CO²-Einsparung, Effizienzsteigerung oder Ressourcenschonung leisten.“
Hierfür erarbeitet das SMWA gemeinsam mit der SAB eine digitale Nachweisführung anhand anerkannter Kriterien. Die Bandbreite der Kriterien ist dabei sehr groß und soll alle Bereiche von Nachhaltigkeit und förderfähigen Unternehmen abdecken. So können nunmehr nach der neuen Richtlinie im Rahmen einer Investition auch die Erzeugung von erneuerbarer Energie (mitsamt Speicher) zum Eigenbedarf gefördert werden.
Das Förderprogramm GRW RIGA unterstützt Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft bei ihren Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch beim Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte.
Nähere Informationen zu den Inhalten der Förderrichtlinie werden nach deren Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt auf der Webseite der Sächsische Aufbaubank – Förderbank sowie durch die IHK Chemnitz bereitgestellt.
 
IHK-Ansprechpartner:
Lutz Müller-Kröhnert,
Tel. 0371-6900-1221,
lutz.mueller@chemnitz.ihk.de