PM 42 | 15.06.2023

CO2-Zuschlag verdoppelt LKW-Maut

Die Bundesregierung hat eine erhebliche Erhöhung der Maut auf deutschen Straßen ab 1. Dezember 2023 beschlossen. Demnach wird ein Zuschlag von 200 Euro/Tonne CO2 erhoben werden. Dadurch wird der Mautpreis zur aktuellen Situation nahezu verdoppelt.
Außerdem soll die Mautpflicht ab 1. Juli 2024 auf Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht) ausgeweitet werden.
„Die Zusatzkosten und Aufwände werden in erster Linie durch die Transportunternehmen und Dienstleister mit größeren Transportern getragen und ausgelegt. Trotz schwieriger Wettbewerbssituation muss ein großer Teil der Kosten an die Kunden weitergegeben werden. 2024 ist damit mit einer weiteren erheblichen Kostensteigerung in Handel und Industrie zu rechnen.
Die vorgesehenen Ausnahmen für Handwerker und deren eingesetzte Fahrzeuge führen zu erheblichen Problemen bei der Abgrenzung der Wirtschaftsbereiche und Wettbewerbsverzerrungen“,
schätzt Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz die Auswirkungen der Mautpflicht ein.
Die Änderungen im Mautgesetz verursachen voraussichtlich 7,62 Milliarden Euro an zusätzlichen jährlichen Kosten für die deutsche Wirtschaft, vorbehaltlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Vermeidung einer Doppelbelastung durch den CO2-Preis.
Weiterhin entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand für die Feststellung der Kohlendioxid-Emissionsklasse und die Weiterleitung der erforderlichen Dokumente an Toll Collect. Auch der Einbau der On-Board-Units zur Maut-Erfassung für die Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t zGG schlägt als zusätzlicher Aufwand zu Buche. Erstmalig sollen die Erlöse durch die Maut nicht mehr in Bundesfernstraßen fließen, sondern vollständig in den Ausbau der Schieneninfrastruktur der Deutschen Bahn.
„Es bleibt höchst fraglich, wann die Transportbranche tatsächlich vom Ausbau des Schienengüterverkehrs profitieren kann,“
kritisiert Witschaß weiter. 
Emissionsfreie Fahrzeuge sollen bis Ende 2025 von der Mautpflicht befreit werden, hierbei vergisst der Gesetzgeber, dass weder geeignete Fahrzeuge für den Güter- und Personenfernverkehr noch die dafür nötige Ladeinfrastruktur vorhanden sind.
 
Das Unternehmen Fahrlogistik Götze (Zschopau), das stark im Segment Verteilerverkehre vertreten ist und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bis 40 Tonnen zGG im Einsatz hat, sieht weitere Probleme bei der Kostenkalkulation.
„Bei einem gut disponierten Sattelzug mit einem Tages-Kilometervolumen von 600 – 800 km entstehen derzeit bereits Mautkosten in Höhe von ca. 2.500 Euro monatlich. Bei einer geschätzten Verdoppelung der Mautbeträge entsteht also mit einer Summe von ca. 5.000 Euro in etwa ein identischer Betrag wie die monatlichen Kosten für das Fahrpersonal.
Die Entwicklung sehen wir äußerst kritisch, da diese nach sich zieht, dass die gesamte Kostenstruktur im Bereich über 3,5 Tonnen überdacht werden muss, da die Verhältnismäßigkeiten in unseren Augen nicht passen“,
so Jan Götze, Geschäftsführer des Unternehmens.

IHK-Ansprechpartner:
Martin Witschaß
Geschäftsführer Standortpolitik
Tel. 0371 6900-1200