Handelsrichter - ein oftmals unterschätztes Ehrenamt

Die IHK lebt vom Ehrenamt ihrer Mitglieder. Das unternehmerische Wissen ist indes nicht nur in der Gremienarbeit gefragt, sondern geht weit darüber hinaus. Das trifft z. B. zu, wenn Gerichte Schöffen oder ehrenamtliche Richter suchen. Dann kommt die IHK Chemnitz ihrem Vorschlagsrecht nach.
Ein Amt, das dabei viel zu selten in der öffentlichen Wahrnehmung ist, sind die ehrenamtlichen Handelsrichter. Sie wollen der Justiz die Wirtschaft nahebringen.
„Das ist deshalb so wichtig, weil sie durch ihren kaufmännischen Sachverstand Verhandlungen bereichern und oftmals eine ganz andere Perspektive auf Sachverhalte haben“,
sagt Dominik Schulz, Vizepräsident des Landgerichts Chemnitz. Der promovierte Jurist führt eine der zwei Kammern für Handelssachen (KfH) am Landgericht, zu der sechs der insgesamt 14 Handelsrichter gehören.
Er schätzt die Zusammenarbeit mit seinen ehrenamtlichen Kollegen sehr und betont, dass dies schließlich die einzige Möglichkeit im deutschen Recht ist, wirtschaftliches Know how in die oftmals komplexe und vielschichtige Entscheidungsfindung einzubringen. Unternehmer können nämlich bei allen handelsrechtlichen Prozessen die Beteiligung von ehrenamtlichen Handelrichtern einfordern.

Ein leichter Job ist dieses Ehrenamt jedoch nicht. Intensives Aktenstudium im Vorfeld gehört genauso dazu wie regelmäßige Besprechungen. Erst danach geht es in die Verhandlung.
„Das kommt ungefähr fünf bis sieben Mal im Jahr vor“,
ergänzt Dr. Heike Fischer. 
Dr. Heike Fischer ist Inhaberin der Fischer & Friends Chemnitz und  Vizepräsidentin der IHK Chemnitz
Die leidenschaftliche Unternehmerin und Inhaberin von Fischer & Friends, wurde 2014 zur Handelsrichterin berufen. Seit 2015 engagiert sie sich außerdem im Bundesverband der Handelsrichter e.V., seit 2019 ist sie dort im Vorstand für Marketing, Mitgliederzeitschrift und -veranstaltungen zuständig.
Ihr ist es nicht nur ein Anliegen, dass das Handelsrichtertum in Deutschland, das es immerhin seit dem 19. Jahrhundert gibt, erhalten bleibt, sondern sie setzt sich mit ihren Kollegen im Vorstand dafür ein, dass dieses wichtige Ehrenamt die entsprechende Anerkennung findet. Jeder Fall, bei dem sie als Handelsrichterin mit entscheidet, ist für sie etwas Besonderes:
„Als ehrenamtliche Handelsrichter bringen wir nicht nur unsere Erfahrung aus der Praxis ein, sondern übernehmen oft auch die Rolle eines Mediators. Bei 60 bis 80 Prozent der Fälle führt das zu einem für beide Seiten akzeptablen Vergleich.“
Dass dabei Laienrichter ausschließlich in Sachsen vor Gericht keine schwarze Robe tragen müssen, wie in allen anderen Bundesländern, bedauert Dr. Heike Fischer indes.
„Es ist schon schade. Wir gelten zwar als gleichberechtigt, das wird aber nicht ersichtlich, wenn wir neben dem Richter in ziviler Kleidung sitzen. Außerdem strahlt so eine Robe auch eine gewisse Autorität aus“,
meint sie schmunzelnd. Deshalb ist es auch Anliegen des Verbandes der Handelsrichter e.V., einheitliche Regeln in Deutschland einzuführen. Aber was bedeutet es nun für einen persönlich, solch ein Amt auszufüllen? Die Antwort kommt prompt:
„Es ist definitiv eine intellektuelle Bereicherung für mich als Unternehmerin.“
Nicht jeder kann übrigens ehrenamtlicher Handelsrichter werden. Bestimmte Voraussetzungen müssen vorliegen. Dazu zählen, dass der oder die Vorgeschlagenen, Kaufleute, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Prokuristen sind. Außerdem ist ein Mindestalter von 30 Jahren vorgeschrieben. Berufen werden Handelsrichter für die Dauer von fünf Jahren. Scheidet jemand aus dem Ehrenamt aus, bittet das Gericht die IHK um Vorschläge. Sobald diese Bedarfe bekannt werden, veröffentlich die IHK Chemnitz dies auf ihrer Internetseite.

Weitere Möglichkeiten, sich bei der IHK Chemnitz zu engagieren, finden Sie im Informationsbereich zum Ehrenamt auf unserer Homepage.
Informationen zum Bundesverband der Handelsrichter e.V sind auf der Webseite des Verbandes nachzulesen.