Genehmigungspflicht bei Taxen und Mietwagen

Wer als Unternehmer Taxen- oder Mietwagenverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung (vergleiche auch Genehmigungen für Ferienzielreisen und Ausflugsfahrten mit PKW).
Diese Genehmigung wird erteilt wenn:
  • der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Der Nachweis der subjektiven Berufszugangsbedingungen (siehe Randtext) ist mit der Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt des Landkreises oder kreisfreien Stadt zu führen.
Die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung besitzt derjenige, der über die erforderlichen Kenntnisse in den entsprechenden Sachgebieten verfügt. Der Nachweis erfolgt durch
  • eine Prüfung vor der, für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen IHK,
  • anerkannte Abschlussprüfungen,
  • eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen was Taxen- oder Mietwagenverkehr betreibt.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)