Sachkunde für Notfallrettung und Krankentransport
Genehmigungen für Notfallrettung und Krankentransport
Wer als Unternehmer Notfallrettung und Krankentransport ausüben will benötigt dafür eine Genehmigung.
Diese Genehmigung wird erteilt wenn:
- das Unternehmen und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
- der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Der Nachweis dieser subjektiven Berufszugangsbedingungen ist mit der Antragstellung beim zuständigen Landkreis oder kreisfreien Stadt zu führen.
Dieses Gesetz gilt nicht für
- den Rettungsdienst
- des Polizeivollzugsdienstes und des Justizvollzugsdienstes
- der Gruben und Gasschutzwehren der Bergbaubetriebe
- innerhalb des Betriebsgeländes sowie
- mit Flugzeugen
- die Beförderung von kranken Personen, die keiner Beförderung in einem Rettungsmittel oder während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten)
- 3. Fahrten mit eigenen Fahrzeugen der Krankenhäuser innerhalb der Krankenhausbereiche.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung wird durch Ablegen einer Prüfung an der für den Prüfling zuständigen IHK erworben. In der Prüfung sind die erforderlichen Kenntnisse in den Sachgebieten nach Anlage 1 nachzuweisen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin im Besitz einer Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert am 2. Dezember 2007, oder approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung ist.
Ohne Prüfung ist fachlich geeignet, wer seit 9. Februar 2008 im Besitz
- einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist.
- einer Erlaubnis nach § 1 RettAssG oder approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung, der eine kaufmännische Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss als Betriebswirt oder als Bilanzbuchhalter absolviert hat und mindestens zwei Jahre in einem Rettungsdienstunternehmen tätig gewesen ist, oder
- einer Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Führung von Unternehmen ist, die Notfallrettung oder Krankentransport betreiben. Eine Bescheinigung über die fachliche Eignung im Krankentransport berechtigt nicht zur Führung eines Unternehmens, das Notfallrettung betreibt.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Art der Vorbereitung ist dem Antragsteller freigestellt (Selbststudium oder Lehrgang). Lehrgangstermine und Teilnehmerpreise sind direkt beim Lehrgangsveranstalter zu erfragen.
Die Art der Vorbereitung ist dem Antragsteller freigestellt (Selbststudium oder Lehrgang). Lehrgangstermine und Teilnehmerpreise sind direkt beim Lehrgangsveranstalter zu erfragen.
Prüfungsablauf
Der Ablauf wird durch eine Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen
Teil über 90 Minuten und in Abhängigkeit der erreichten Punktzahl ggf. einer mündlichen Ergänzungsprüfung von maximal 30 Minuten.
Teil über 90 Minuten und in Abhängigkeit der erreichten Punktzahl ggf. einer mündlichen Ergänzungsprüfung von maximal 30 Minuten.
Anmeldung und Gebühren
Für die Prüfung ist grundsätzlich die IHK zuständig, wo der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Antragsteller aus anderen Kammerbezirken können zur Prüfung zugelassen werden, wenn eine entsprechende Freistellung durch die zuständige IHK vorliegt.
Darüber hinaus sind vor Beginn der Prüfung die Originale der erforderlichen Ausbildungsnachweise (Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes | RettAssG) oder der Nachweis als approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung vorzulegen.
Lehrgangsveranstalter
Rettungsdienstschule Werdau gGmbH
Zwickauer Str. 33
08412 Werdau
Ansprechpartner: Herr Neidel,
Tel. (03761) 59040
Fax. 03761 590426
Zwickauer Str. 33
08412 Werdau
Ansprechpartner: Herr Neidel,
Tel. (03761) 59040
Fax. 03761 590426
Deutsches Rotes Kreuz
Bildungswerk Sachsen gGmbH
Bremer Str. 10 d
01067 Dresden
Tel. (0351) 433951
EMT – Rettungsschule gGmbH
Wilhelmstraße 2,
59067 Hamm
Ansprechpartner: Herr Dr. Kopetz,
Tel.: 0700-19 222 911
Fax: 02381-915 729
Die Lehrgangstermine, Lehrgangsanmeldungen sowie Teilnehmerpreise sind direkt bei den Lehrgangsveranstaltern zu erfragen.
Anmeldung zur Prüfung
Die IHK Chemnitz führt selbst keine Prüfungen für Notfallrettung und Krankentransport durch.
Antragsteller aus dem Kammerbezirk Chemnitz wenden sich bitte dazu an:
- IHK Dresden
Peggy Meinert
Tel.: +49 0351 2802-144