Gemeinschaftslizenzen für den Güterverkehr mit Großbritannien

Das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union (EU) sieht vor, dass EU-Verkehrsunternehmer, die im Besitz einer gültigen EU-Gemeinschaftslizenz sind, weiterhin Beförderungen nach und von dem Vereinigten Königreich vornehmen dürfen. 
Die aktuellen EU-Regelungen über die Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr wurden in den Entwurf des Abkommens übernommen. 
Britische Fahrer dürfen mit ihrer britischen Berufskraftfahrerqualifikation durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in einen britischen Führerschein oder einen britischen Fahrerqualifizierungsnachweis nach der Richtlinie 2003/59/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/645, Beförderungen nach und durch Deutschland durchführen.