Mauterhöhung ab 01.12.2023

Mit dem Beschluss der Bundesregierung wird zum 01. Dezember 2023 ein Mautzuschlag von 200,-€ pro Tonne CO2 erhoben werden.
Die Mautkosten steigen danach um bis zu ca. 82 %. Ab 01. Juli 2024 wird eine Ausweitung auf Fahrzeuge größer 3,5t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) durchgeführt werden. Durch Toll-Collect werden alle Fahrzeuge in die Emissionklasse EURO 6 –Stufe 1 klassifiziert. Es liegt an den Unternehmern zu prüfen ob ihr Fahrzeug eine bessere Einstufung innerhalb der Klasse erreichen kann. In diesem Fall ist dies nachweislich bei Toll-Collect zu beantragen.
Emissionsfreie Fahrzeuge sind bis Ende 2025 von der Maut befreit. Zum 31. Dezember 2023 endet jedoch die Mautbefreiung für Lkw mit CNG- und LNG-Antrieben. Die im Vergleich zum dieselbetriebenen Lkw geringeren Schadstoff- und CO2-Emissionswerte berücksichtigt das am 1. Dezember 2023 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften dann nicht mehr. 
Da die Maut ein Fiskalthema darstellt, werden diese Kosten in der Regel an die nachfolgenden Kunden weiterbelastet. Die aktuellen Mautsätze können hier eingesehen werden.
Ausgenommen aus der Mautpflicht sind Handwerker. Der Fahrer muss aber gemäß Gesetz einen handwerklichen Beruf im Sinne der Anlage A zu § 1 Absatz 2 und Anlage B zu § 18 Absatz 2 der Handwerksordnung oder einen mit dem Handwerk im Sinne der Handwerksordnung vergleichbaren Beruf ausüben. Die Transporttätigkeit darf hierbei nicht die Haupttätigkeit darstellen.