Aushangpflichtige Gesetze

Es handelt sich hierbei um Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Der Gesetzgeber verlangt vom Arbeitgeber, dass dieser die Gesetze für seine Mitarbeiter zugängig macht. Sie sind so auszulegen, dass sie für einen Mitarbeiter jederzeit einsehbar sind (z.B. in Mitarbeiteraufenthaltsräumen oder Intranet, wenn alle Mitarbeiter Zugang haben).
Die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze sind:
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeitgesetz
  • Jugend-Arbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz (wenn regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden)
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (zu erfragen bei der BG)
  • Die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge (zu erwerben bei den Tarifvertragsparteien)
Verschiedene Verlage bieten eine Zusammenfassung an. Die aushangpflichtigen Gesetze können aber auch auf Rechtsdatenbanken im Internet abgerufen werden (z. B. http://www.gesetze-im-internet.de).