Hinweise zum Verkauf von Feuerwerk
Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten.
Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden werden deshalb der Umgang und der Verkehr mit diesen Gegenständen (z. B. Bereitstellen auf dem Markt, Überlassen, Lagern, Verwenden) durch das Sprengstoffrecht geregelt.
Was beim Verkauf, der Lagerung, der Anlieferung und Rücksendung von Feuerwerkskörpern durch den Einzelhandel zu beachten ist, hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einem Faltblatt zusammengestellt.
- Informationen zum Verkauf von Feuerwerkskörpern