Empfehlungen zum Schutz vor Einbruch und Ladendiebstahl

Die Broschüre richtet sich an Einzelhändler und soll Ihnen beim Schutz vor Einbruch im Einzelhandel und Ladendiebstahl behilflich sein. Unter anderem finden Sie eine Vielzahl von technischen Sicherungsmaßnahmen, organisatorischen Maßnahmen und Verhaltenshinweisen.
Einzelhandelsgeschäfte sind nach wie vor Ziel von Einbrechern. Das spiegelt sich auch in der Polizeiarbeit wieder. Dabei sind abgelegene Objekte ebenso betroffen wie gewerbliche Objekte in innerstädtischen Bereichen. Leider sind auch heute noch Unternehmerinnen und Unternehmer der Meinung, sie könne ein Einbruch nicht treffen. Ist es dann doch passiert, sitzt der Schock sehr tief. Der Einbruch in ein Einzelhandelsgeschäft wird relativ schnell entdeckt. Von einer Dunkelziffer kann bei diesem Eigentumsdelikt kaum die Rede sein.
Dem entgegen steht der Ladendiebstahl. Man geht davon aus, dass ungefähr 90 Prozent der begangenen Ladendiebstähle unentdeckt bleiben und der Gesamtschaden im Einzelhandel bundesweit mehrere Milliarden Euro beträgt. Der Ladendiebstahl ist eine Erscheinungsform der Massenkriminalität und kein Kavaliersdelikt. Er nimmt von allen begangenen Straftaten einen der größten Anteile ein.