Entscheidungen zu Corona-Regelungen für den Einzelhandel
In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte (OVGs) und der Verwaltungsgerichte (VGs) über die Corona-Verordnungen der Länder.
Im Fokus stand dabei meist die Ungleichbehandlung der verschiedenen Einzelhandelsformen sowie die alleinige Orientierung am Inzidenzwert als Voraussetzung für die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften.
- OVG Bremen (23.03.2021, 1 B 89/21; 1 B 95/21; 1 B 103/21):
Beschränkungen für Einzelhandelsbetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben bestehen. Die Eilanträge der Betreiberinnen eines Elektronikfachmarktes, eines Bekleidungsgeschäftes und von zwei Gemischtwarenläden bleiben erfolglos - OVG Bautzen (23.03.2021, 3 B 67/21):
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Öffnungsverbot von Geschäften mit Kundenverkehr gilt vorläufig nicht für Babyfachmärkte - OVG Magdeburg (22.03.2021, 3 R 22/21):
Eilantrag gegen die Kundenbeschränkung in Ladengeschäften aufgrund der Corona-Pandemie erfolglos. OVG sieht keinen Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz und sieht Maßnahmen aus Infektionsschutzgründen gerechtfertigt - VG Hamburg (17.03.2021, 3 E 1096/21):
- Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Öffnungsverbot
- VG Frankfurt am Main (16.03.2021, ):
Erfolgreicher Antrag einer Gewerbetreibenden gegen zusätzliche Beschränkungen nach der Corona-Kontakt-Betriebsbeschränkungsverordnung. Antragstellerin darf ihre Filiale ohne zusätzliche Betriebsbeschränkungen betreiben - OVG Lüneburg (11.03.2021, 13 MN 70/21):
Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Baumärkten und Bekleidungsgeschäften - OVG Saarland (10.03.2021, 2 B 58/21):
Click & Meet wird zugunsten einer weitergehenden Öffnung des Betriebs ausgesetzt, das Land verzichtet auf Verschärfung der Verordnung - OVG Magdeburg (05.03.2021, 3 R 20/21):
Eilantrag gegen die Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften aufgrund der Corona-Pandemie erfolglos / Keine Ungleichbehandlung von Betrieben mit Mischsortimenten, die nach gültiger VO nicht öffnen dürfen - VG Hamburg (01.03.2021, 20 E 753/21*):
Erfolgloser Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Öffnungsverbot für Einzelhandelsfilialen mit Mischsortiment
Es zeigt sich, wie schwierig die Einschränkungen für den Einzelhandel sind - ob Babyfachmarkt, Elektro- oder Möbelmarkt im Verhältnis zum Lebensmittel- oder Buchhandel - in den einzelnen SARS COVID-19 Verordnungen der Bundesländer.
Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse zur Pandemie von Studien, wie der des RKI oder der TU Berlin, erscheint es ratsam, tatsächlich zu ganz andere Öffnungsperspektiven für die Betriebe zu kommen. Erste Ansätze gibt es dazu schon in Bayern und dem Saarland.
Quelle:
DIHK