Änderung von Daten für Versicherungsvermittler /-berater

Folgende Änderungen bezüglich der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 und Abs. 2 GewO, bzw. Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO und Registrierung nach § 11 a GewO müssen angezeigt werden:
Die o.g. Änderungen müssen angezeigt werden. Der Mitteilung sind geeignete Belege in Kopie beizufügen, so z. B. Gewerbean-,-um,-abmeldung, Handelsregisterauszug, Eheurkunde/Bescheinigung über Namensänderung.
Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Änderung weitere Unterlagen erforderlich werden können. Wir beraten Sie gern.
Gebundene Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 GewO wenden sich bitte an das eintragende Versicherungsunternehmen um Änderungen zu veranlassen.