Muss die Registernummer auf der Visitenkarte eingetragen sein?
Das ist nicht vorgeschrieben. Die in § 15 der Versicherungsvermittlungsverordnung vorgeschriebenen Informationen an die Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt sind zwar in Textform mitzuteilen, doch in welcher Form, bleibt dem Versicherungsvermittler überlassen. Das Visitenkartenformat wird in der Begründung zur Verordnung nur als eine mögliche Form erwähnt.