Meldestelle für Hinweisgeber


Meldestelle der Industrie- und Handelskammer Chemnitz für den Bereich der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit gemäß  §§ 11a, 34d GewO und der Versicherungsvermittlungsverordnung
Verstöße die sich auf die oben genannte aufsichtsrechtliche Zuständigkeit über Versicherungsvermittler/-berater beziehen, können gemäß § 34d Abs. 12 GewO der Industrie- und Handelskammer Chemnitz gemeldet werden.

Wie kann die Meldung erfolgen?
  • Per Post:
    Industrie- und Handelskammer Chemnitz
    Meldestelle gemäß § 34d Abs. 12 GewO
    Postfach 464
    09004 Chemnitz


  • Per Telefon:
    Fr. Reitberger
    Tel.: 0371 6900 1325

Die Meldung kann auch anonym per Post oder telefonisch abgegeben werden. Bitte achten Sie in diesem Fall selbst darauf, dass Ihr Name oder andere Anhaltspunkte zu Ihrer Identität nicht erkennbar sind (zum Beispiel im Telefon-Display).

Schutz der Hinweisgeber
Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz muss den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten. Sie darf daher die Identität von Hinweisgebern gemäß § 4d Abs. 3 S. FinDAG nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung bekanntgeben. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Weitergabe der Informationen für weitere Ermittlungen oder für weitere Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren auf Grund eines Gesetzes notwendig sind. Darüber hinaus kann die Offenlegung im Rahmen von einem Gerichtsverfahren angeordnet werden.
Hinweis für Verbraucher
Verbraucherbeschwerden können über diese Meldestelle nicht entgegengenommen werden. Die Hinweisgeberstelle ist so genannten Whistleblowern vorbehalten, also Personen, die über ein besonderes, internes Wissen von Unternehmen verfügen, weil sie zum Beispiel dort angestellt sind oder in einem sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem Unternehmen stehen.