Was ist zu tun, wenn sich die Geschäftsanschrift ändert?

Sollten Sie Ihre Hauptniederlassung verlegen, so müssen Sie dies zunächst beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde anzeigen (An- bzw. Ab- oder Ummeldung).
Zur Änderung der Registerdaten zeigen Sie die neue Geschäftsanschrift bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde, die Ihnen die Erlaubnis nach § 34 f GewO erteilt hat, an.
Diese sendet Ihre geänderten Daten an die IHK, als zuständige Registerstelle. Die IHK aktualisiert Ihre Registereintragung.
Achtung: liegt die neue Hauptniederlassung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches Ihrer bisherigen Erlaubnisbehörde nach § 34f GewO, so müssen Sie die Adressänderung bei der "neuen" Erlaubnisbehörde nach § 34f GewO anzeigen.