Was ist zu tun, wenn sich die Geschäftsanschrift ändert?
Sollten Sie Ihre Hauptniederlassung verlegen, so müssen Sie dies zunächst beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde anzeigen (An- bzw. Ab- oder Ummeldung).
Zur Änderung der Registerdaten zeigen Sie die neue Geschäftsanschrift bei Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde, die Ihnen die Erlaubnis nach § 34 f GewO erteilt hat, an.
Diese sendet Ihre geänderten Daten an die IHK, als zuständige Registerstelle. Die IHK aktualisiert Ihre Registereintragung.
Diese sendet Ihre geänderten Daten an die IHK, als zuständige Registerstelle. Die IHK aktualisiert Ihre Registereintragung.
Achtung: liegt die neue Hauptniederlassung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches Ihrer bisherigen Erlaubnisbehörde nach § 34f GewO, so müssen Sie die Adressänderung bei der "neuen" Erlaubnisbehörde nach § 34f GewO anzeigen.