Gesund bleiben & steuerlich profitieren

Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Immer mehr Arbeitgeber bieten sogenannte Firmenfitnessmitgliedschaften an, mit denen Mitarbeitende verschiedene Einrichtungen wie Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Saunen nutzen können. Diese Mitgliedschaften gelten als Sachbezug und führen bei regelmäßiger Nutzungsmöglichkeit zu einem monatlichen steuerlichen Zufluss. Dabei kommt die 50-Euro-Freigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV zur Anwendung – sofern sie durch andere Sachbezüge nicht überschritten wird.
Das bedeutet: Solange alle geldwerten Vorteile aus Sachbezügen zusammen unter dieser Grenze bleiben, bleibt der Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Da bei Firmenfitness kein üblicher Endpreis am Abgabeort ermittelt werden kann, wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlichen Arbeitgeberaufwendungen berechnet. Dazu zählen auch Nebenkosten und Umsatzsteuer.
Für Unternehmen ist dies eine attraktive Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Arbeitnehmer profitieren von einem gesunden Lebensstil – ohne zusätzliche Abgaben.