Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Bisher gibt es deutschlandweit rund 600 verschiedene Formate bei den Gewerbesteuerbescheiden – alle in Papierform. Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung der Bescheide ein enormer Aufwand.
Abhilfe soll der digitale Gewerbesteuerbescheid schaffen. Er wird als Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) implementiert und ermöglicht es, dass Gewerbesteuerbescheide der Kommunen künftig digital an die Unternehmen versendet werden können. Der von der Kommune erlassene Bescheid soll dabei im PDF-Format mit XML-Anhang in das ELSTER-Postfach „Mein Unternehmenskonto“ zugestellt werden. Der Datensatz ist sowohl bundesweit einheitlich als auch maschinenlesbar und soll durch Einlesen in die Unternehmenssoftware direkt weiterverarbeitet werden können.
Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur Bescheidzustellung in das elektronische ELSTER -Postfach – soll den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und Kosten ersparen können.

Zustellung per digitalem Postboten

Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist grundsätzlich für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Ausgenommen sind bislang Datensätze in Zerlegungsfällen. Ein bundesweit einheitlicher Datensatz für Zerlegungen soll 2024 vorliegen.
Voraussetzung für den Versand des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist die Anbindung der jeweiligen Kommune an „ELSTER-Transfer“. ELSTER-Transfer dient dem Datenaustausch mit der Steuerverwaltung. Vereinfacht gesagt handelt es sich um einen digitalen Postboten, der Steuerinformationen digital zur Verfügung stellt.
Die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird derzeit bundesweit in verschiedenen Pilotkommunen getestet. Es wird jedoch eine Weile dauern, bis alle 11.000 Kommunen in Deutschland ihre unterschiedlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungssysteme angepasst haben und die Gewerbesteuerbescheide digital versenden können. Bis dahin versendet die Kommune den Gewerbesteuerbescheid weiterhin postalisch.
Die Grundlagenbescheide und Mitteilungen zum Gewerbesteuermessbetrag vom Finanzamt werden noch bis Ende 2024 parallel auf Papier zum elektronischen Datenträgeraustauschverfahren (DTA) angeboten werden. Spätestens ab 2025 wird jedoch nur noch das DTA von den Finanzämtern der Länder bedient werden.

Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe der Gewerbesteuer

Unternehmen und Steuerberatungen können seit April 2023 bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Dazu müssen sie bei "Mein ELSTER" den "Elektronischen Zustellwunsch" auswählen. Die Gültigkeit der Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung bezieht sich immer nur auf den Erhebungszeitraum der Erklärung.
Gegenüber der Kommune ist zum Erhalt des digitalen Gewerbesteuerbescheides eine Einwilligung zur elektronische Bekanntgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) erforderlich. Diese gilt unbefristet und muss deshalb nicht jedes Jahr erneut erteilt werden. Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular einmal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.
Die zuständigen Kommunen und Finanzverwaltungen erhalten dadurch klare Hinweise zur Nachfrage der Gewerbesteuerpflichtigen – und können die Umstellung der Systeme entsprechend priorisieren. Sicher ist es dabei hilfreich, wenn auch die Unternehmen und Steuerberatungen vor Ort bei den Kommunen für dieses Verfahren werben bzw. sich selbst als Pilotunternehmen beteiligen. Denn Anpassungen bei den Haushalts-, Kassen- und Rechnungssystemen bedürfen sowohl in den Kommunalverwaltungen, als auch bei den IT-Systemen der Betriebe eine gewisse Umstellungszeit.

Vorteile des digitalen Gewerbesteuerbescheides für Unternehmen

Die Digitalisierung des gesamten Prozesses zur Gewerbesteuer bedeutet für alle Beteiligten eine Vereinfachung der Verfahren und ein hohes Potenzial zur Automatisierung. Unternehmen und ihre Steuerberatungen bzw. Steuerabteilungen profitieren von einem bundesweit einheitlichen Standard zur Übermittlung der Informationen des Gewerbesteuerbescheides. Insbesondere Steuerberatungen und Unternehmen, die aufgrund vieler Betriebsstätten eine hohe Anzahl solcher Bescheide erhalten, profitieren von digitalen, maschinenlesbaren und somit automatisierungsfähigen Gewerbesteuerbescheiden.
Die IHK Chemnitz begrüßt daher den digitalen Gewerbesteuerbescheid als wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung des Steuerveranlagungsverfahrens.

Unternehmen können neues Verfahren testen

Ortsansässige Betriebe können sich bei Interesse jederzeit an ihre zuständige Kommune zwecks Teilnahme am Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ wenden.
In Kommunen, die noch nicht über die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung des digitalen Gewerbesteuerbescheides verfügen, können sich Unternehmen bereits alternativ über das sog. Elster-Testsystem EK4 mit den technischen Anforderungen im Testbetrieb vertraut machen. Dazu kann formlos ein Testzertifikat bei der init AG (per E-Mail an Dr.Anna.Kindhaeuser@init.de) beantragt werden.
Unternehmen können so rechtzeitig herausfinden, welche betrieblichen und technischen Abläufe zum Erhalt und zur Verarbeitung des digitalen Gewerbesteuerbescheides vorliegen müssen.