Abschreibung von Gebäuden
Beim Kauf eines bebauten Grundstücks stellt sich häufig die Frage, wie der Gesamtkaufpreis steuerlich korrekt aufgeteilt wird.
Für die Berechnung der Abschreibung von Gebäuden (Absetzung für Abnutzung – AfA) muss der Kaufpreis in einen Anteil für das Gebäude und einen Anteil für den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufgeteilt werden.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erfolgt diese Aufteilung nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern auf Grundlage des Verhältnisses der jeweiligen Verkehrswerte beziehungsweise Teilwerte von Gebäude und Grundstück.
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern haben hierfür im März 2026 eine praktische Arbeitshilfe bereitgestellt.
Sie ermöglicht es, die Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück in einem standardisierten Verfahren selbst zu berechnen oder eine bereits vorliegende Aufteilung auf ihre Plausibilität zu prüfen.
- Bundesministerium der Finanzen
- Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück