Verantwortlichkeit des Händlers für Rechtsverstöße

Mit Beschluss vom 18.03.2021, Az. 6 W 8/18 hatte das OLG Frankfurt a.M. über die Verantwortlichkeit eines Amazonhändlers bei automatischer Zuordnung von Warenabbildungen (durch Anhängen eines anderen Händlers an das ursprüngliche Angebot) zu seinem Angebot zu entscheiden.
Das OLG hat klargestellt, dass dem Händler eine Prüfpflicht obliegt. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Tatsache, dass das streitgegenständliche Bild durch einen Algorithmus von Amazon dem Angebot zugeordnet wurde. Einem Händler sei es grundsätzlich zuzumuten, eine längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden seien.
Insoweit muss der Händler, der im entschiedenen Sachverhalt bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, sein Angebot regelmäßig auf recht- bzw. vertragswidrige Inhalte sichten.