„Glen“ ist schottischen Whiskys vorbehalten

Nach fast 9 Jahren juristischer Auseinandersetzung hat das OLG Hamburg nunmehr im Streit zwischen einer schwäbischen Brennerei und der Scotch Whisky Association entscheiden, dass der Begriff „Glen“ eine schottische Herkunft suggeriert.
Grundsätzlich genießen geografische Angaben bei Lebensmitteln einen besonderen Schutz, welcher neben dem Verbot einer irreführenden Verwendung auch Anspielungen in Bezeichnungen anderer Produkte untersagt. Eine solche Anspielung sei bereits gegeben, wenn man ein Produkt aufgrund seiner Bezeichnung unmittelbar mit der geschützten geografischen Angabe in Verbindung bringen kann.
Dem schwäbischen Unternehmen wurde insoweit die Nutzung des Namens „Glen Buchenbach“ für ihre Spirituose untersagt.