Täuschung beim Verkauf von Handelsregisterauszügen

Das Portal „Online-handelsregister.eu“ ist ein kommerzieller Verkäufer von Handelsregisterauszügen. Dabei wird mit einem Preis von 4,90€ pro Handelsregisterauszug geworben.
Was sich leider erst aus den AGB des Unternehmens ergibt, ist eine „einmalige Freischaltgebühr“ i.H.v. 749,00 €. Tappt man in diese Falle wird dieser Betrag per Lastschrift eingezogen bzw. die Kreditkarte entsprechend belastet.
In rechtlicher Hinsicht ist die Klausel in den AGB wohl unwirksam, da sie zum einen ob des Betrages überraschend sein wird, und zum anderen der Betrag eine Höhe erreicht, bei welcher die Annahme einer Hauptleistungspflicht nahe liegt.
Betroffenen ist insoweit dennoch anzuraten den Vertragsschluss wegen Täuschung anzufechten und bereits gebuchte Zahlungen zurück zu buchen. Auch eine Strafanzeige kann in Erwägung gezogen werden.