Nutzung einer fremden Marke beim Keyword-Advertising

Darf ein mit einer Marke identisches Schlüsselwort beim Keyword-Advertising genutzt werden?
Mit dieser Frage hatte sich das OLG Braunschweig auseinander zu setzen. Mit Urteil vom 09.02.2023, Aktenzeichen 2 U 1/22, entschied das Gericht: Ja, diese Nutzung einer fremden Marke sei unter bestimmten Umständen zulässig.
Entscheidend sei, dass die Marke als solche nicht genutzt werde. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte die Marke als Keyword für seine Werbeanzeige gebucht, aber ansonsten nicht genutzt. Die Werbeanzeige war als solche gekennzeichnet, die Marke war nicht genannt, eine Beziehung zum Inhaber der Marke oder den unter der Marke vertriebenen Dienstleistungen wurde nicht hergestellt.
Bei dieser Konstellation konnte die Berufungsinstanz keine Beeinträchtigung der Funktion der Marke erkennen.
„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könne der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens nur dann widersprechen, wenn damit eine der Funktionen der Marke beeinträchtigte würde. Eine der Hauptfunktionen einer Marke sei es, den Verbraucher auf die Herkunft der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen, um es ihm zu ermöglichen, Produkte unterschiedlicher Unternehmen voneinander zu unterscheiden.“
Im entschiedenen Fall könne der durchschnittliche Nutzer erkennen, dass die streitgegenständliche Werbung nicht von der klagen Markeninhaberin stammt. Da auch die hinterlegte Domain deutlich auf die Beklagte verwies, war zudem keine Nachahmung zu erkennen.