Herkunftsangabe von Obst & Gemüse notwendig

Auch im Onlinehandel sind Anbieter verpflichtet, das konkrete Herkunftsland von Obst und Gemüse zu benennen.
Dies entschied das OLG München am 18.02.2021. Geklagt hatte eine Verbraucherorganisation. Grund war die Angabe von 13 möglichen Herkunftsländern für das jeweilige Obst bzw. Gemüse bei einem großen Onlinehändler.
Die Behauptung, im Onlinehandel wäre eine konkrete Angabe nicht möglich, überzeugte das Gericht nicht.