Hochrisikostaaten - Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die EU-Kommission aktualisiert laufend die Liste der Drittländer mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Delegierte Verordnung EU 2016/1675). Die jüngste Änderung erfolgte durch die Verordnungen EU 2026/46 und 2026/83 vom 03. Und 04.12.2025 in Kraft ab dem 29.01.2026: Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania wurden gestrichen; neu hinzugekommen sind Bolivien, Britische Jungferninseln und Russland.

Aktuelle Hochrisikostaaten:

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Bolivien
  • Britische Jungferninseln
  • Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire)
  • Kamerun
  • Demokratische Republik Kongo
  • Haiti
  • Jemen
  • Kenia
  • Laos
  • Libanon
  • Monaco
  • Mosambik
  • Myanmar/Birma
  • Namibia
  • Nepal
  • Russland
  • Südsudan
  • Syrien
  • Trinidad und Tobago
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Vietnam
​Nordkorea und der Iran gelten generell als Hochrisikoländer. Für diese beiden Länder gilt unter anderem eine Meldepflicht aller Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.

Verstärkte Sorgfaltspflichten für Verpflichtete nach § 15 Absatz 5 GwG

Sind Personen aus Hochrisikostaaten an Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen beteiligt, greifen gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 GwG folgende Pflichten:
  • Erweiterte Informationspflichten:
Einholung detaillierter Angaben zu Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten, Herkunft der Vermögenswerte, Zweck und Verwendung der Transaktion (insbesondere bei Terrorismusfinanzierungsrisiko).
  • Führungsebenen-Zustimmung:
Begründung oder Fortführung der Geschäftsbeziehung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung eines Mitglieds der Führungsebene.
  • Intensivere Überwachung:
Bei bestehenden Beziehungen sind häufigere und vertiefte Kontrollen durchzuführen. Verdächtige Transaktionsmuster sind auszuwählen.
  • Aufsichtsbehörden-Maßnahmen:
Behörden können zusätzliche Pflichten anordnen, etwa die Prüfung, Änderung oder Beendigung von Korrespondenzbankbeziehungen zu Hochrisikostaaten.

Praxistipp:

Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle EU-Liste (EUR-Lex) und die Veröffentlichungen der Financial Action Task Force (FATF-Updates), da Änderungen häufig sind.

  • Dokumentieren Sie alle Sorgfaltsmaßnahmen lückenlos – dies schützt bei Aufsichtsprüfungen.
  • Schulen Sie Mitarbeiter regelmäßig zu GwG-Pflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5 Mio. € oder 10% des Jahresumsatzes (§ 56 GwG)
Weiterführende Links
EUR-Lex:
FIU Deutschland: www.fiu.de
Stand: 16.02.2026