Strafrechtliche Verschärfung bei Geldwäsche

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 eine Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften zur Geldwäsche beschlossen. Die Neufassung des Geldwäschetatbestands wurde am 17. März 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 18. März 2021 in Kraft.
Mit dieser Gesetzesänderung wurden europarechtliche Vorgaben umgesetzt, um eine Harmonisierung der Geldwäschestrafnorm in allen EU-Mitgliedstaaten sowie eine Vereinfachung und bessere Verständlichkeit der Vorschrift zu erreichen.
Die wesentliche Änderung in § 261 Strafgesetzbuch (StGB) besteht in der Einführung des sogenannten „All-Crime-Ansatzes“. Damit muss für die Erfüllung des Geldwäschetatbestandes nicht mehr eine bestimmte Vortat – etwa ein Verbrechen oder eine bandenmäßig begangene Tat – vorliegen. Nunmehr kann jede Straftat eine Vortat zur Geldwäsche darstellen.
Das bedeutet: Jede Person macht sich der Geldwäsche schuldig, die Vermögenswerte aus irgendeiner Straftat zu verbergen oder deren Herkunft zu verschleiern versucht – unabhängig von der Art der zugrunde liegenden Tat.
Für die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten, vgl. § 2 GwG – z. B. Güterhändler, Immobilienmakler, Finanzdienstleister – hat die Ausweitung des Vortatenbegriffs erhebliche praktische Auswirkungen. Sie müssen künftig eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG an die FIU abgeben, sobald der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte aus irgendeiner Straftat stammen könnten. Durch die Gesetzesänderung kommen somit auch Tatbestände aus zahlreichen Nebengesetzen (z. B. Abgabenordnung, Wertpapierhandelsgesetz, Aktiengesetz) als Vortaten in Betracht.
Die ausführliche Gesetzesänderung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Praxistipp: Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sollten künftig ihre Kenntnisse im Strafrecht vertiefen, um mögliche Vortaten frühzeitig erkennen und ihrer Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung nachkommen zu können. Besonderes Augenmerk sollte auch auf weniger bekannte Straftatbestände aus Spezialgesetzen gelegt werden.