Neue Informationspflichten für den Online-Handel

Ab dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Die Verordnung verpflichtet die EU-Kommission zur Bereitstellung einer sog. OS-Plattform, die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll. Die Verordnung gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem in der Union wohnhaften Verbraucher und einem in der Union niedergelassenen Unternehmer.
Für den Online-Handel hält die Verordnung eine neue Informationspflicht bereit. Demnach müssen alle Online-Händler ab dem 09. Januar 2016 einen Link auf die OS-Plattform bereitstellen. Der Link (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Zusätzlich besteht eine Pflicht zur Angabe der E-Mail-Adresse des Händlers.
Online-Händler sollten allerdings wissen, dass zwar der oben genannte Link, aber noch keine funktionierende OS-Plattform existiert. Derzeit führt der Link lediglich auf eine kurze Mitteilung der EU-Kommission in englischer Sprache, dass der Betrieb der Plattform ab dem 15. Februar 2016 aufgenommen wird.
Die in Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 geregelte Informationspflicht sollte gleichwohl ernst genommen werden. Fehlt die verpflichtende Verlinkung auf die OS-Plattform drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Online-Händler sollten deshalb trotz der nicht funktionierenden OS-Plattform an leicht zugänglicher Stelle mit einem entsprechenden Hinweis auf die Plattform verlinken.
Ansprechpartner: Karla Bauer, Telefon: 03741/214-3120