Impressum der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Gemäß § 5a (Unternehmergesellschaft) GmbH-Gesetz muss die Firma im Rechts- und Geschäftsverkehr die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.
Dies gilt auch für die Anbieterangaben der Diensteanbieter nach § 5 Telemediengesetz im Internet. Wird der Zusatz der Haftungsbeschränkung unterlassen, stellt dies lt. Beschluss des Landgerichtes Bochum vom 8. September 2009 (Az. I-17 O 107/09) einen Wettbewerbsverstoß dar. Das Fehlen dieses Zusatzes bei dieser Rechtsform stellt keine Bagatelle dar, denn die angesprochenen Verkehrskreise sollen gerade darüber aufgeklärt werden, dass es sich um ein in der Haftung beschränktes Unternehmen handelt.

Selbstverständlich gehören auch die vollständigen Namen der Geschäftsführer, das Registergericht und die Handelsregisternummer sowie die ladungsfähige Anschrift dazu.