BGH-Urteil zum Online-Coaching

Mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Viele Online-Coaching- und Mentoring-Angebote unterliegen dem Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) – und brauchen eine behördliche Zulassung. Fehlt diese, sind die Verträge nichtig und Kundinnen und Kunden – auch Unternehmer können ihre Zahlungen zurückfordern.
Maßgeblich ist, ob Kenntnisse und Fähigkeiten überwiegend ortsunabhängig gegen Entgelt vermittelt werden und der Lernerfolg überwacht oder regelmäßig bewertet wird.
Prüfen Sie als Anbieter digitaler Bildungsleistungen und Coachings ihr gesamtes Angebot auf die Zulassungspflicht nach dem FernUSG. Bei fehlender Zulassung droht die Nichtigkeit von Verträgen und Bußgelder. Vermeiden Sie verpflichtende Tests oder regelmäßige Abfragen des Lernstandes, falls keine Zulassung vorliegt. Dokumentieren Sie den konkreten Ablauf und insbesondere die Präsenzzeiten bei hybriden Veranstaltungen, wenn Sie keine Fernunterrichtszulassung beantragen möch
Bei offenen Fragen steht Ihnen die IHK Chemnitz beratend zur Seite.