Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. November 2024 aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA AT) zum Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht, zuletzt geändert am 02.07.2025. Diese verbindlichen Auslegungshilfen für BaFin-beaufsichtigte Verpflichtete bieten auch anderen Unternehmen praxisnahe Orientierung zur Geldwäscheprävention.
Anpassung der Aktualisierungsfristen
Die Fristen für die Aktualisierung von Kundeninformationen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 GwG wurden präzisiert, um eine risikoorientierte Vorgehensweise zu fördern. Für Hochrisikokunden sind jährliche Überprüfungen vorgesehen, während bei Kunden mit vereinfachten Sorgfaltspflichten eine risikoadäquate Überprüfung ausreicht.
Klarstellungen zu internen Sicherungsmaßnahmen
Die BaFin hat detailliertere Vorgaben zu den internen Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht, die Verpflichtete implementieren müssen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu verhindern.
Erweiterte Anforderungen an die Risikoanalyse
Die Anforderungen an die Erstellung und Aktualisierung der unternehmensinternen Risikoanalyse wurden erweitert.
Berücksichtigung neuer gesetzlicher Änderungen
Die Hinweise berücksichtigen die seit dem 1. August 2021 geltenden Änderungen des GwG, die durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) eingeführt wurden. Die Änderung vom 02.07.2025 enthält verschiedene Konkretisierungen und Anpassungen.
Einrichtung einer internen Meldestelle
Verpflichtete nach dem GwG sowie Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten müssen gemäß § 6 Abs. 5 GwG, Art. 32 Abs. 2 GTVO 2023 und § 12 Abs. 1 HinSchG eine interne Meldestelle einrichten. Diese dient der zentralen Bearbeitung von Hinweisen zu Geldwäscheverdachtsfällen und Hinweisgeber-Meldungen.
Die aktualisierten AuA AT gelten primär für alle Verpflichteten nach dem GwG unter BaFin-Aufsicht (insbesondere Finanzinstitute). Sie bieten auch Nichtfinanzunternehmen eine wertvolle Orientierung für die Umsetzung der Geldwäscheprävention
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