Handelsrecht

Das Handelsrecht umfasst das Recht der Kaufleute. Es beinhaltet Sonderbestimmungen für Gewerbetreibenden, die ihr Unternehmen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet haben. Einige diese Sonderrecht - wie zum Beispiel der Handelsbrauch - sollen hier erläutert werden.