Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel
Die Regelungen der Lebensmittelinformationsverordnung – (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) zur Lebensmittelkennzeichnung traten zum 13. Dezember 2014 in Kraft und lösen alle bisherigen nationalen Verordnungen in den einzelnen EU-Mitgliedschaften ab. Mit der Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (LMIDV) wird die LMIV ergänzt.
Ziel der LMIV ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern klare, verständliche und verlässliche Informationen über Lebensmittel bereitzustellen. Die Vorschriften gelten für Lebensmittelunternehmen auf allen Stufen der Lebensmittelkette, soweit ihre Tätigkeiten die Bereitstellung von Lebensmittelinformationen gegenüber Endverbrauchern betreffen.
Was besagt die LMIV?
Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, in einheitlicher Form über wesentliche Eigenschaften eines Lebensmittels zu informieren. Zu den wichtigsten Pflichtangaben gehören:
- die Bezeichnung des Lebensmittels,
- das Zutatenverzeichnis,
- die Kennzeichnung von Allergenen,
- Mengenangaben bestimmter Zutaten,
- das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum,
- Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers,
- gegebenenfalls das Ursprungsland oder der Herkunftsort,
- die Nährwertdeklaration für die meisten vorverpackten Lebensmittel.
Besondere Bedeutung kommt der Kennzeichnung von Allergenen zu. Die 14 häufigsten Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten müssen bei vorverpackten Lebensmitteln deutlich hervorgehoben werden. Die Pflicht zur Allergeninformation gilt zudem auch für unverpackte beziehungsweise lose abgegebene Lebensmittel, beispielsweise in Restaurants, Cafés, Bäckereien, Hofläden oder auf Wochenmärkten.
Die Regelungen tragen dazu bei, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken, insbesondere für Allergikerinnen und Allergiker, zu minimieren.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Kennzeichnungsvorschriften finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
- Pflichtangaben bei Lebensmitteln
- Allergenkennzeichnung
- Überblick über die Lebensmittelkennzeichnung
Dort finden Sie weiterführende Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen und Hinweise für die praktische Umsetzung der Kennzeichnungspflichten.