Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt viele Unternehmen vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen.
Ein nationales Umsetzungsgesetz liegt bislang nicht vor und wird wohl erst kurzfristig erfolgen. Die Vorgaben der Richtlinie sind bis 07.06.2026 umzusetzen, sodass eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den einzelnen Pflichten notwendig ist. Hierzu müssen bestehende Entgeltregelungen, Entscheidungswege und Dokumentationen überprüft und notwendige Prozesse rechtzeitig angepasst werden.
Die Umsetzungsempfehlungen der IHK Chemnitz erläutern die Inhalte und Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie und enthalten eine To-do-Liste für Unternehmen und Personalabteilungen.
Ansprechpartner für rechtliche Fragen:
Dr. Ulf Spanke
Tel: 0371 6900‑1122
E-Mail: ulf.spanke@chemnitz.ihk.de