Nr. 7186194
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Person trägt Stapel mit Münzen
Titelthema

Wenn der Staat Unternehmer zur Vorsorge zwingt

Millionen Selbstständige müssen bislang nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung will die Altersvorsorgepflicht ausweiten und damit Vorsorgelücken schließen. Die Reform berührt eine Grundsatzfrage: Wie viel Eigenverantwortung bleibt Selbstständigen bei der Vorsorge fürs Alter?
Für Christopher Gahler ist seine Rente eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Auf den Staat allein möchte er sich dabei nicht verlassen. Deshalb sorgt Gahler seit den letzten Jahren vermehrt selbst vor.
„Meine Generation wird es schwer haben, von der gesetzlichen Rente allein zu leben“,
sagt Gahler. Für ihn ist das kein abstraktes Problem, sondern eine Rechnung, die er längst selbst aufgemacht hat. Nun plant die Bundesregierung, auch Selbstständige stärker zur Altersvorsorge zu verpflichten. Für Unternehmer wie Gahler stellt sich damit die grundsätzliche Frage, ob eine Pflichtabgabe, angelehnt an Umsätze und Gewinne, richtig ist oder eher paradox zu dem steht, was Selbstständigkeit ausmacht - das eigenverantwortliche Handeln.
„Welchen Vorteil hat die Selbstständigkeit sonst überhaupt noch?“,
fragt der 32-Jährige weiter. Seiner Meinung nach sollte der Staat Selbstständigen eher unter die Arme greifen und Anreize schaffen, sich selbst ein geeignetes Polster fürs Alter aufzubauen. Unterstützung statt Verpflichtung. Anreiz statt Gesetz.

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung steht im Zentrum der sozialpolitischen Debatte in Deutschland. Angesichts einer alternden Bevölkerung, veränderter Erwerbsbiografien und steigender Lebenserwartung wächst der Druck auf das umlagefinanzierte System. Aktuelle Diskussionen kreisen insbesondere um die langfristige Finanzierung, die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Versicherungspflicht sowie um Reformansätze der Bundesregierung. Dabei ist auch geplant, Selbstständige stärker zur Altersvorsorge zu verpflichten. Für Unternehmer wie Gahler stellt sich damit eine grundsätzliche Frage: Muss der Staat sie tatsächlich zum Sparen fürs Alter zwingen – oder nimmt er ihnen damit gerade ein Stück der Freiheit, die sie als Selbstständige gewählt haben?
Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es bundesweit rund 3,6 Millionen Selbstständige im Haupterwerb. Rund 72 Prozent von ihnen sind obligatorisch nicht abgesichert. Nur für bestimmte Berufsgruppen sieht das geltende Recht eine gesetzliche Rentenversicherung vor. Nach §2 SGB VI gehören unter anderem selbstständige Lehrer und Erzieher, bestimmte selbstständige Pflegefachkräfte, Hebammen, Entbindungspfleger und Künstler dazu. Die meisten Selbstständigen sind nicht verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.
Das soll sich in Zukunft ändern. Die Bundesregierung möchte die Selbstständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren und hat die Alterssicherungskommission mit einer entsprechenden Stellungnahme beauftragt. Sie begründet die geplante Versicherungspflicht mit einer wachsenden Gefahr von Altersarmut. Gerade bei schwankenden oder niedrigen Einkommen besteht nach Einschätzung der Alterssicherungskommission das Risiko, dass die private Vorsorge nicht ausreicht und Betroffene im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Eine verpflichtende Alterssicherung soll solche Vorsorgelücken schließen und den Lebensstandard im Alter besser absichern. Prinzipiell will der Staat verhindern, dass aus fehlender Absicherung im Erwerbsleben später ein Anspruch auf staatliche Grundsicherung entsteht.
Zugleich geht es um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch den demografischen Wandel in der Gesellschaft nimmt die Anzahl der Beitragszahler deutlich ab, während die Anzahl der Rentner deutlich ansteigt. Die Kommission empfiehlt, den Kreis der Beitragszahlenden zu erweitern und künftig auch bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige einzubeziehen. Damit soll die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert werden. Kurzfristig könnte dies die Rentenversicherung finanziell stärken; langfristig entstehen allerdings zusätzliche Rentenansprüche für die neu Versicherten.
Hinter der Reform steht zudem der politische Anspruch, die unterschiedlichen Regeln für verschiedene Erwerbsgruppen stärker anzugleichen. Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben Arbeitnehmern auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und weitere Gruppen einbezogen werden, als langfristiges Idealbild. Damit sollen Sicherungslücken geschlossen und die Alterssicherung besser an eine Arbeitswelt angepasst werden, in der Menschen häufiger zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit wechseln.

Was sich jetzt politisch ändern soll

Die Alterssicherungskommission 2026 hat Ende Juni einen deutlich weitergehenden Vorschlag gemacht. Sie empfiehlt, künftig alle bisher nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Selbstständigkeit ab einem noch festzulegenden Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Sie haben keine Wahlmöglichkeit. Anders ist der Vorschlag für Personen, die bereits selbstständig sind. Für sie könnte ein Opt-out gelten. Demnach wären Selbstständige grundsätzlich zur Altersvorsorge verpflichtet, könnten sich aber unter bestimmten Voraussetzungen für ein anderes, als gleichwertig anerkanntes Vorsorgemodell entscheiden. Die Pflicht zur Vorsorge bliebe damit bestehen – die Betroffenen hätten jedoch die Wahl, wie sie diese erfüllen.
Wie teuer eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige tatsächlich würde, ist derzeit noch offen. Konkrete Beitragssätze und Bemessungsregeln sowie Mindest- und Übergangsregelungen für die geplante Einbeziehung aller bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen stehen noch nicht fest.
Aus Sicht der IHK-Organisation ist das Ziel, Altersarmut bei Selbstständigen zu vermeiden und eine verlässliche Altersvorsorge sicherzustellen, grundsätzlich nachvollziehbar. Sollte eine Versicherungspflicht für Selbstständige eingeführt werden, dürfe sie nur für bislang nicht vorsorgepflichtige Neuselbstständige gelten und müsste gründungsfreundlich und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Insbesondere sollte die Möglichkeit bestehen, eine gleichwertige private Altersvorsorge unbürokratisch nachzuweisen und anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung zu nutzen. Zudem sollten die besonderen Herausforderungen in der Gründungsphase durch angemessene Karenzzeiten und flexible Beitragsregelungen berücksichtigt werden. Sofern all diese Vorhaben bürokratiearm und unternehmensfreundlich umgesetzt werden, gehen die Pläne aus Sicht der IHK-Organisation in die richtige Richtung.
Die Bundesregierung will die von der Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 vorgelegten Empfehlungen noch in diesem Herbst in konkrete Gesetzgebung überführen. Nach Angaben der Bundesregierung wird derzeit geprüft, wie die 33 Empfehlungen gesetzgeberisch umgesetzt werden können. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren zur großen Rentenreform bis Ende 2026 abzuschließen.

Andere Prioritäten in Ostdeutschland

Frank Montua ist seit 8 Jahren Inhaber von arum Arbeitsmedizinische und Technische Dienste und war davor viele Jahre in leitender Funktion in der Sozialversicherung tätig. Eine verpflichtende Rentenversicherung für Selbstständige lehnt er entschieden ab. Das Argument, die Regelung solle Selbstständige vor Altersarmut schützen, überzeugt ihn nicht.
„Das ist aus meiner Sicht nur ein Vorwand“,
sagt der Unternehmer. Im Kern gehe es darum, zusätzliche Beitragszahler mit zu erwartender geringer Leistungsinanspruchnahme vor allem in die gesetzliche Rentenversicherung zu zwingen – und damit vor allem diejenigen stärker heranzuziehen, die bereits heute vergleichsweise hohe Steuern und Abgaben leisten. Für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer sei eine Versicherungspflicht in Richtung gesetzliche Absicherung besonders problematisch: Während Beschäftigte den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich zur Hälfte mit ihrem Arbeitgeber teilen, müssten Einzelunternehmer den vollen Beitrag selbst tragen. Die Monatshöchstbeiträge für Selbstständige liegen aktuell bei rund. 1250 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und 1570 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung, ohne dass diesen gesetzlich Versicherten mehr Leistungen zustehen. Hinzu kommt, dass diese ohnehin exorbitanten Beiträge sich durch die jährlichen Erhöhungen von Bezugsgrößen regelmäßig steigern bzw. beim oft diskutierten Wegfall von Beitragsbemessungsgrenzen überhaupt keine Deckelung mehr hätten.
Montua rechnet aber auch damit, dass eine Versicherungspflicht mit Optionsmodell – ähnlich wie in der Krankenversicherung – zu steigenden Beiträgen in den privaten Absicherungen führen wird, denn auch diese funktionieren vom Prinzip her als Tarifkollektiv.
Besonders kritisch sieht Montua die möglichen Folgen für Unternehmensgründungen und Nachfolgen in Ostdeutschland.
„Der finanzielle Background bei Übernahmen oder Gründungen ist hier deutlich geringer als im Westen“,
sagt er. Eine zusätzliche verpflichtende Altersvorsorge könne deshalb gerade junge Unternehmen und Nachfolger finanziell belasten.
„Wer Unternehmerinnen und Unternehmer wirklich vor Altersarmut schützen will, der belastet sie nicht in der Zeit davor, sondern hilft ihnen, in der aktiven Zeit Vermögen aufzubauen“,
meint der Unternehmer.

IHK Chemnitz befragt Unternehmer

Eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige trifft bei Unternehmern im Kammerbezirk Chemnitz auf Ablehnung. Das zeigt eine Befragung der IHK Chemnitz von 437 Selbstständigen aus der Region. Zwar hält die große Mehrheit eine ausreichende Vorsorge für das Alter grundsätzlich für wichtig. Eine staatlich vorgeschriebene Lösung lehnt jedoch mehr als die Hälfte ab: 54 Prozent stehen einer verpflichtenden Altersvorsorge eher oder sehr negativ gegenüber, nur 32 Prozent sehen sie positiv.
Besonders gering ist das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. 73 Prozent der Befragten geben an, eher geringes oder sehr geringes Vertrauen in das System zu haben. Gleichzeitig sorgen viele Unternehmer bereits selbst für das Alter vor. 61 Prozent verfügen über eine private Rentenversicherung, 58 Prozent setzen auf Wertpapiere wie Aktien oder ETFs, 52 Prozent auf Immobilien. Mehr als jeder Dritte bezieht auch die gesetzliche Rentenversicherung in seine Vorsorge ein.
Entsprechend positiv fällt die Selbsteinschätzung aus: 81 Prozent bewerten ihre Altersvorsorge als ausreichend, eher gut oder sehr gut. Für viele Befragte ist daher nicht die Frage entscheidend, ob sie vorsorgen, sondern wie. 36 Prozent lehnen eine Verpflichtung grundsätzlich ab, weitere 24 Prozent bevorzugen Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge.
Die größten Vorbehalte richten sich gegen die finanziellen und unternehmerischen Folgen einer Pflicht. 73 Prozent nennen ihr Misstrauen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung als Argument gegen eine verpflichtende Vorsorge. Jeweils 59 Prozent verweisen auf bereits bestehende Vorsorgestrategien und zusätzliche finanzielle Belastungen. 56 Prozent sehen zudem die unternehmerische Freiheit gefährdet.
Für viele ist das keine abstrakte politische Debatte. 57 Prozent erwarten eine starke Belastung ihres Betriebs, weitere 29 Prozent zumindest eine moderate. 43 Prozent halten verpflichtende Beiträge grundsätzlich für wirtschaftlich nicht tragbar. Bei einer Einführung würden 43 Prozent nach eigenen Angaben Investitionen zurückfahren, 40 Prozent ihre Preise erhöhen. Mehr als die Hälfte, 52 Prozent, würde sogar die eigene Selbstständigkeit grundsätzlich überdenken.
Gleichzeitig zeigt die Befragung, dass der Wunsch nach mehr Eigenverantwortung nicht mit einer grundsätzlichen Ablehnung des Solidargedankens gleichzusetzen ist. Im Gegenteil: 93 Prozent sprechen sich dafür aus, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, 94 Prozent fordern dies für Abgeordnete. Bei der eigenen Absicherung wünschen sich die Unternehmer dagegen vor allem eine Wahlmöglichkeit. Als mögliche Ausnahmen von einer Versicherungspflicht werden insbesondere bereits tätige Unternehmer und Selbstständige mit nachweislich ausreichender Altersvorsorge genannt.
Damit zeichnet die Befragung ein deutliches Spannungsfeld: Die Selbstständigen erkennen die Notwendigkeit einer Absicherung im Alter an – eine Einheitslösung aus staatlichem Zwang überzeugt sie jedoch mehrheitlich nicht. Aus ihrer Sicht muss eine Reform nicht nur das Risiko von Altersarmut berücksichtigen, sondern auch bestehende Vorsorge, individuelle Lebensmodelle und die wirtschaftliche Belastbarkeit von Unternehmen.
Dr. jur.Ulf Spanke
Justitiar der IHK Chemnitz, Datenschutzbeauftragter