Internetausfuhranmeldung IAA-Plus
Die deutsche Zollverwaltung bietet mit der Internetausfuhranmeldung IAA-Plus ein kostenfreies Portal zur Abwicklung von Ausfuhrvorgängen an, das ohne Installation einer ATLAS-Software auskommt. Dies ist besonders für Unternehmen mit wenigen Exporten eine praktikable Lösung.
Zugang zur IAA-Plus über das Zoll-Portal
Bislang verfügte die IAA-Plus über eine eigene Startseite. Zum 17. März 2026 wurde die Anwendung in das Zoll-Portal integriert. Dementsprechend ist ab diesem Zeitpunkt eine Registrierung im Zoll-Portal zwingend erforderlich.
Die IAA-Plus wird im Zoll-Portal unter der Kategorie “Warenverkehr” zu finden sein.
Nutzer der IAA-Plus wurden Anfang Februar 2026 per E-Mail über die Umstellung informiert. Zur Registrierung im Zoll-Portal ist unbedingt der Link in der Mail zu verwenden, um die Verknüpfung mit vorhandenen Daten zu gewährleisten.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Sofern noch kein Geschäftskunden- oder Bürgerkonto im Zoll-Portal vorhanden ist, gilt folgendes:
Für Unternehmen:
- Registrierung mit ElsterOnline-Zertifikat oder eIDAS-Zertifikat und Anlegen eines Geschäftskundenkontos (Geschäftskundenkonto | Zoll-Portal)
- Wichtig: dieses Zertifikat muss auf dasselbe Unternehmen ausgestellt sein wie die EORI-Nummer
- Pro EORI-Nummer gibt es nur ein Geschäftskundenkonto
- Niederlassungen laufen über das Konto des Hauptsitzes
- Nach der Registrierung können Benutzerkonten für einzelne Mitarbeiter mit Zuordnung zum Geschäftskundenkonto angelegt werden.
Für Privatpersonen:
- Registrierung mit ElsterOnline-Zertifikat, Online-Ausweis, BundID oder eIDAS-Zertifikat und Anlegen eines Bürgerkontos
- Eine Registrierung per Mail und Passwort allein ist nicht ausreichend.
Ist bereits ein Kundenkonto vorhanden, muss nichts weiter unternommen werden.
Wofür benötige ich die IAA-Plus?
- Ab einem Warenwert von 1000 Euro müssen Ausfuhranmeldungen zwingend elektronisch abgegeben werden. Die deutsche Zollverwaltung bietet mit dem kostenlosen Programm IAA-Plus (Internet-AusfuhrAnmeldung-Plus) eine Webanwendung an, die von jedem Anmelder genutzt werden kann. Sie wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die sich keine eigene ATLAS-Software anschaffen und nicht mit Rechenzentrumslösungen arbeiten möchten.
- Alternativ kann die Erstellung von Ausfuhranmeldungen auch von einem qualifizierten Zolldienstleister übernommen werden.
IAA-Plus - Funktionen
Die IAA Plus bietet folgende Möglichkeiten:
- unkomplizierte Erstellung von Ausfuhranmeldungen ohne spezielle ATLAS-Software
- elektronische Signierung der Anträge durch ElsterOnline-Zertifikat
- elektronische Übermittlung der Ausfuhrzollanmeldung an das zuständige Zollamt
- elektronische Freigabe der Ausfuhr durch die Ausfuhrzollstelle und Zustellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)
- elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks (AGV) nach erfolgter Ausfuhr = Erledigung des Verfahrens
- Speichermöglichkeiten zur Hinterlegung von Waren- und Empfängerdaten
- Möglichkeit der Einbindung der Bewilligung als Zugelassener Ausführer
- Angabe von Ausfuhranmeldungen als direkter Vertreter
Zweistufiges Normalverfahren – Ablauf
- Erstellung der Zollanmeldung über IAA-Plus
- Gestellung ‘am Amtsplatz’ (=beim zuständigen Binnenzollamt) oder ‘außerhalb des Amtsplatzes’ (= im Unternehmen) wählbar
- bei Gestellung am Amtsplatz muss die Ware direkt beim zuständigen Binnenzollamt vorgeführt werden. Das kann am Tag der Ausfuhranmeldung geschehen.
- bei Gestellung außerhalb des Amtsplatzes wird dem Zoll die Möglichkeit eingeräumt, in einem bestimmten Zeitfenster zur Warenbeschau im Unternehmen vorbei zu kommen (gebührenpflichtig). Die Ausfuhranmeldung muss dann spätestens 2 Stunden vor Dienstschluss am Tag vor dem Warenversand beim Zoll eingehen. Zur Beschau sollte eine sogenannte Gestellungsfrist von mind. 2 Stunden eingeräumt werden.
- Nach der Warenbeschau bzw. nach Ablauf der Gestellungsfrist erfolgt die automatische Übermittlung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) über die IAA-Plus. In ausgedruckter oder elektronischer Form wird dies der Ware bzw. dem Transporteur mitgegeben.
- an der EU-Ausgangszollstelle wird das ABD vorgelegt und abgefertigt.
- Nach der Ausfuhr aus der EU erfolgt automatisiert die elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in das Postfach des Anmelders (Verfahrensabschluss)
Besonderheit Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung
Gilt nur für Anmelder/Ausführer mit einer Zollbewilligung zur Vereinfachten Zollanmeldung, ehemals Zugelassener Ausführer (ZA):
- Erstellung der Zollanmeldung über IAA-Plus
- Freigabe der Ware zur Ausfuhr durch das zuständige Binnenzollamt und Übermittlung des ABD erfolgen in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr.
- Hinweis: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
- an der EU-Ausgangszollstelle wird das ABD vorgelegt und abgefertigt.
- Nach der Ausfuhr aus der EU erfolgt automatisiert die elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in das Postfach des Anmelders (Verfahrensabschluss)
Anleitungen/Handbücher/Verfahrensanweisungen
- ATLAS-Info 0896/2026 vom 05.01.2026 zum veränderten Zugang ab 17. März 2026.
- Kurzanleitung IAA-Plus
- Handbuch IAA-Plus
- Fragen und Antworten zur Internetzollanmeldung
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)