Internetausfuhranmeldung IAA-Plus

Wer kann die IAA-Plus nutzen?

Ab einem Warenwert von 1000 Euro müssen Ausfuhranmeldungen zwingend elektronisch abgegeben werden. Die deutsche Zollverwaltung bietet mit dem kostenlosen Programm IAA-Plus (Internet-AusfuhrAnmeldung-Plus) eine Webanwendung an, die von jedem Anmelder genutzt werden kann. Sie wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die sich keine eigene ATLAS-Software anschaffen und nicht mit Rechenzentrumslösungen arbeiten möchten.
Alternativ kann die Erstellung von Ausfuhranmeldungen auch von einem qualifizierten Zolldienstleister übernommen werden.

Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Internetzugang und Standardbrowser, der das Protokoll TLS 1.2 unterstützt
  • zur Anmeldung in der Anwendung wird ein ElsterOnline-Zertifikat benötigt (häufig schon im Unternehmen im Bereich der Buchhaltung vorhanden) sowie die EORI-Nummer
  • Ausführung von JavaScript muss erlaubt sein: Java SE Runtime Environment (JRE), mindestens Version 8 Update 141
  • Für die Funktionen der IAA-Plus müssen Cookies (für diese Seite) zugelassen werden.
  • Die Schriftart Font 128 muss heruntergeladen sein.

IAA-Plus - Funktionen

Die IAA Plus bietet folgende Möglichkeiten:
  • unkomplizierte Erstellung von Ausfuhranmeldungen ohne spezielle ATLAS-Software
  • elektronische Signierung der Anträge durch ElsterOnline-Zertifikat
  • elektronische Übermittlung der Ausfuhrzollanmeldung an das zuständige Zollamt
  • elektronische Freigabe der Ausfuhr durch die Ausfuhrzollstelle und Zustellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)
  • elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks (AGV) nach erfolgter Ausfuhr = Erledigung des Verfahrens
  • Speichermöglichkeiten zur Hinterlegung von Waren- und Empfängerdaten
  • Möglichkeit der Einbindung der Bewilligung als Zugelassener Ausführer
  • Angabe von Ausfuhranmeldungen als direkter Vertreter

Zweistufiges Normalverfahren – Ablauf

  • Erstellung der Zollanmeldung über IAA-Plus
  • Gestellung ‘am Amtsplatz’ (=beim zuständigen Binnenzollamt) oder ‘außerhalb des Amtsplatzes’ (= im Unternehmen) wählbar
    • bei Gestellung am Amtsplatz muss die Ware direkt beim zuständigen Binnenzollamt vorgeführt werden. Das kann am Tag der Ausfuhranmeldung geschehen.
    • bei Gestellung außerhalb des Amtsplatzes wird dem Zoll die Möglichkeit eingeräumt, in einem bestimmten Zeitfenster zur Warenbeschau im Unternehmen vorbei zu kommen (gebührenpflichtig). Die Ausfuhranmeldung muss dann spätestens 2 Stunden vor Dienstschluss am Tag vor dem Warenversand beim Zoll eingehen. Zur Beschau sollte eine sogenannte Gestellungsfrist von mind. 2 Stunden eingeräumt werden.
  • Nach der Warenbeschau bzw. nach Ablauf der Gestellungsfrist erfolgt die automatische Übermittlung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) über die IAA-Plus. In ausgedruckter oder elektronischer Form wird dies der Ware bzw. dem Transporteur mitgegeben.
  • an der EU-Ausgangszollstelle wird das ABD vorgelegt und abgefertigt.
  • Nach der Ausfuhr aus der EU erfolgt automatisiert die elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in das Postfach des Anmelders (Verfahrensabschluss)

Besonderheit Vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung

Gilt nur für Anmelder/Ausführer mit einer Zollbewilligung zur Vereinfachten Zollanmeldung, ehemals Zugelassener Ausführer (ZA):
  • Erstellung der Zollanmeldung über IAA-Plus
  • Freigabe der Ware zur Ausfuhr durch das zuständige Binnenzollamt und Übermittlung des ABD erfolgen in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr.
    • Hinweis: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
  • an der EU-Ausgangszollstelle wird das ABD vorgelegt und abgefertigt.
  • Nach der Ausfuhr aus der EU erfolgt automatisiert die elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks in das Postfach des Anmelders (Verfahrensabschluss)

Anleitungen/Handbücher/Verfahrensanweisungen