Warennummern / Zolltarifnummern

Wo finde ich die Warennummern / Zolltarifnummern meiner Produkte?

Für die Lieferung von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten (Intrahandel) oder in Drittländer (Extrahandel) muss ihnen aus statistischen und handelspolitischen Gründen eine Warennummer, auch Zolltarifnummer genannt, zugeordnet werden. Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamts enthält die komplette Liste aller Warennummern und dient der Klassifizierung von Waren für die Statistik des internationalen Warenverkehrs. Es wird jährlich aktualisiert und ist als Buch, CD-ROM und Online-Version erhältlich.
Kompetenten, unverbindlichen Rat zu Warennummern erteilt der Service Desk des Bürger- und Geschäftskundenportals des Zolls in Dresden. Zu erreichen ist dieser von Montag - Freitag von 08:00 h - 17:00 h unter Tel.: +49 351 44834-555 oder unter servicedesk@zoll.bund.de.
Möchten Sie eine verbindliche Bestätigung einer Warennummer erhalten, können Sie eine gebührenfreie verbindliche Zolltarifauskunft beantragen. Das Antragsformular auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA; Formular 0307) kann bei jeder Zolldienststelle zur Weiterleitung eingereicht werden. Die Zuständigkeit  für die Erteilung der Auskünfte liegt beim Hauptzollamt Hannover.

Die Warennummern 2024

Im Amtsblatt der Europäischen Kommission 2023/2364 vom 31.10.2023 sind die ab 01. Januar 2024 gültigen Warennummern veröffentlicht worden. Die Änderungen zum Vorjahr sind darin am linken Tabellenrand wie folgt gekennzeichnet:
  • Stern = neue Codenummer
  • Viereck = Codenummer mit neuem oder geändertem Inhalt
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik ist in folgenden Formaten erhältlich:

Die Warennummern 2023

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt L282 vom 31. Oktober 2022 die ab 01. Januar 2023 gültigen Warennummern veröffentlicht. Sie sind dort in allen Landessprachen der EU zum Download im pdf- oder HTML-Format verfügbar.
Im Amtsblatt sind Änderungen und Neueinführungen von Warennummern mit einem Viereck bzw. einem Sternchen jeweils links der Warennummer gekennzeichnet.
Das Statistische Bundesamt bietet darüber hinaus weitere Vergleichs- und Suchmöglichkeiten an:

Eintarifierung -Tipps & Tricks

Es ist nicht immer einfach und bisweilen eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, einer Ware eine Warennummer, bzw. Zolltarifnummer zuzuordnen, da das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik eher abstrakt gehalten ist und auch eine Ware, die eben erst erfunden wurde, darin eingereiht werden muss. In der Einleitung zum Warenverzeichnis finden Sie Informationen zu den Grundlagen, welche für die Einreihung zu beachten sind.
Auch die Allgemeinen Vorschriften und Anmerkungen zu den Abschnitten führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Regelungen zu folgenden Sachverhalten lassen sich dort finden:
  • unvollständige Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfälle, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
    - Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
    - genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
    - größere Warennummer sticht kleinere
Die "Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur" der EU-Kommission leisten weitere Hilfe. Sie dienen als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen, sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif bildet die Rechtsgrundlage. Die aktuelle Fassung wurde im EU Amtsblatt C 76 am 4. März 2015 veröffentlicht.vvv
Stand: 01.11.2023