Rund ums Visum

Allgemeine Informationen

Immer wieder kommt es vor, dass ausländische Geschäftspartner eine Einladung benötigen, um ein Visum der deutschen Botschaft für die Einreise nach Deutschland zu erhalten.
Die Einladung ist auf den Besuchszeitraum abzustimmen. Für die Dauer des Aufenthaltes sollte eine Krankenversicherung für den Gast / die Gäste abgeschlossen werden. Einladungen sollten nur an Personen ausgesprochen werden, bei denen Sie ein berechtigtes Interesse vermuten können. Vor der Einladung einer Person sollten Sie immer Erkundigungen über das Unternehmen einholen.
Wir raten Ihnen, die Einladung gemäß den Empfehlungen des Auswärtigen Amts (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 475 KB) (pdf) anzufertigen. Zudem fordern die Botschaften in der Regel die Bestätigung der Kammermitgliedschaft durch die zuständige IHK auf dem Einladungsschreiben. Für diese Bescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Die genannten Informationen gelten nur für Geschäftsvisa. Für private Besuche sind allein die Ausländerämter zuständig, auch wenn es sich um den privaten Besuch eines Geschäftspartners handelt. In diesem Fall gibt es keine Mitwirkung der IHK.

Visum für Saudi-Arabien

Seit 2013 müssen Antragsteller für ein Einreisevisum persönlich beim Visa Service Center "VFS TasHeel International" in Berlin oder Frankfurt vorstellig werden.  Bei der Beantragung werden zudem biometrische Daten (Fingerabdrücke und digitale Fotos) aufgenommen. Dies gilt sowohl für Geschäftsreisende als auch für Pilger und Umrah-Besucher.
Die Adressen der Standorte von VFS TasHeel lauten:
  1. Jägerstraße 41, 10117 Berlin
  2. Gutleutstraße 80 , 60329 Frankfurt
Zur Webseite gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie:
  • Die Botschaft weist darauf hin, dass bei der Beantragung eines Geschäftsreisevisums die Berufsangabe des Antragsstellers im Firmenschreiben anzugeben ist. Dieses Firmenschreiben muss, wie bislang auch, der IHK zur Bekräftigung der gemachten Angaben vorgelegt werden.
  • Eine Bescheinigung des Handelsregisterauszugs durch die IHK ist nicht möglich und wird bei der Visumserteilung auch nicht verlangt. Gerne erhalten Sie auf Nachfrage von uns eine Mitgliedsbescheinigung.