Intrastat-Meldung

Der Bundesrat hat am 10.7.2015 dem am 02.07.2015 vom Bundestag beschlossenen "Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft" zugestimmt.
Mit Wirkung vom 1.1.2016 sieht das Gesetz unter anderem eine teilweise Anhebung der Schwellenwerte für Meldungen zur Intrahandelsstatistik vor.
So wird die Meldeschwelle für den innergemeinschaftlichen Wareneingang - bezogen auf die Warenwerte des vergangenen Kalenderjahres - von 500.000 € auf 800.000 € erhöht.
Die Anmeldeschwelle für Warenausgänge bleibt bei 500.000 €.